jemand befindet sich in der Elternzeit und hat die Arbeitsstunden auf 0 reduziert. Diese jene möchte aber bei einem anderen Arbeitgeber für ein paar Stunden in der Woche arbeiten, so daß ein Brutto von ca. 860,00 anfällt.
Heißt das Steuerklasse 6, weil bereits ein Arbeitsverhältnis (aus der Elternzeit) besteht?
das dürfte im Brett Steuern besser aufgehoben gewesen sein. Die Steuerkarte I muss nicht beim ersten Arbeitgeber abgegeben werden, da kein Verdienst bezogen wird.
Es bedarf aber der Zustimmung des Arbeitgebers, während der Elternzeit woanders zu arbeiten.
Grüße
EK
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