Hallo,
mal angenommen das von einer AN letztes Jahr die Elternzeit im März zu Ende gegangen ist. Im Februar hatte sie mit dem Arbeitgeber ein persönliches Gespräch bezüglich Wiedereinstellung. Es wird mündlich ausgemacht, das die AN dort nicht mehr gebraucht werde. Rein organisatorisch wäre das von der AN auch gar nicht gegangen. Die AN hat zwei kleine Kinder. Der Betrieb hat sich stark verkleinert und alle Personen die noch da arbeiten, sind wirklich noch die letzten Personen die gebraucht werden.
Nun hat die AN diese Woche mal ihren Arbeitgeber angerufen und gefragt, ob er ihr kündigen könnte, denn eine weitere Anstellung wäre ja nicht möglich. Dieser meinte, wenn dann müsste die AN kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Also, Fakt ist doch, wenn der Arbeitgeber die AN nicht mehr braucht, dann muß doch er kündigen? Ist er dazu verpflichtet? Wenn die AN jetzt kündigen würde, oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, bekommt sie doch erstmal eine Sperre vom Arbeitsamt?
Liebe Grüße
Ohne Kündigung kein Ende der Beschäftigung
Hi!
Also, Fakt ist doch, wenn der Arbeitgeber die AN nicht mehr
braucht, dann muß doch er kündigen? Ist er dazu verpflichtet?
Nein!
Wenn die AN jetzt kündigen würde, oder einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben würde, bekommt sie doch erstmal eine Sperre vom
Arbeitsamt?
Ja!
Fakt ist: Wenn keine schriftliche Kündigung (von wem auch immer) oder eine Aufhebung vorliegt, dauert das Beschäftigungsverhältnis an.
Eine Möglichkeit: Die fiktive AN geht hin und bietet ihre Arbeitsleistung an. Dies macht sie nicht nur ein Mal, sondern so lange, bis der Arbeitgeber ihr nachweislich mitteilt, dass sie nicht kommen soll! Wenn der AG die AN nicht will, muss er sie halt kündigen (Achtung: Kündigungsfrist einhalten! Sonst gibt es u.U. Ärger beim Arbeitsamt).
Andere Möglichkeiten ohne Ärger für die AN fallen mir keine ein!
LG
Guido
Hallo
Also der Satz „Rein organisatorisch wäre das von der AN auch gar nicht gegangen.“ klingt doch arg danach, als sei es eher so, daß das Hauptproblem darin liegt, daß die AN nicht mehr dort weiterarbeiten möchte/kann. Ein kluger AG, wenn er dann auf die Bitte der AN nicht eingeht.
Wenn die Elternzeit seit fast einem Jahr um ist, was ist eigentlich seitdem? Arbeitet sie seitdem dort weiter oder wird der AV seitdem schon nicht erfüllt?
Gruß,
LeoLo
Hallo zurück,
Also der Satz „Rein organisatorisch wäre das von der AN auch
gar nicht gegangen.“ klingt doch arg danach, als sei es eher
so, daß das Hauptproblem darin liegt, daß die AN nicht mehr
dort weiterarbeiten möchte/kann. Ein kluger AG, wenn er dann
auf die Bitte der AN nicht eingeht.
Also, falls der Satz so danach klingt als wäre das das Hauptproblem ist das leider falsch.
Der Betrieb hat sich wirklich stark verkleinert und alle Personen die noch da arbeiten, sind wirklich noch die letzten Personen die gebraucht werden. Ein Betrieb mit 350 Personen, der nun nur noch 70 Angstellte hat, braucht nunmal nicht mehr so viel zu verwalten und die AN ist in der Verwaltung tätig gewesen. Die AN ist nicht die einzigste in diesem Betrieb, der es so ergangen ist. Es wurden viele gekündigt.
Die AN würde liebend gerne wieder arbeiten gehen!
Liebe Grüße
HAllo
Du schreibst ja, daß die Elternzeit im März endete (wann wurde denn das Kind geboren?). Was ist denn seit März bis heute? Arbeitet die AN beim AG denn seitdem wieder? Oder wartet die AN seit fast einem Jahr auf eine Kündigung und bleibt einfach so zuhause?
Gruß,
LeoLo