wenn ein Papa Elternzeit nehmen würde (nur die Partnermonate, bzw. würde auch nur 1 Partnermonat gehen??), hätte er in dieser Zeit weiterhin Anspruch auf seinen Firmenwagen (der Bestandteil des Gehalts ist und auch steuerlich jeden Monat immer abgeführt wurde)? Sein Nettogehalt wäre ja aufgrund des Abzugs für den Wagen während der 12 Monate vor der Elternzeit geringer (und somit geringere Berechnungsgrundlage für das Elterngeld)… hätte er dann für diese 1 - 2 Monate weiterhin Anspruch auf den Wagen oder nicht?
Nein, er muß mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen - zusammenhängend oder nicht, ist egal.
Zum Dienstwagen: was genau steht denn zu etwaigen Rückgabegründen im Überlassungsvertrag?
In unserer Firma sind die Vertäge so gestaltet, dass der Wagen für die Dauer der Elternzeit (auch wenn es nur 2 Monate sind), zurückgegeben werden muß.
nehmen wir einfach mal an, im Dienstwagen-Vertrag stünde Folgendes:
Beendigung der Überlassung
1)… mit Beendigung des Anstellungsvertrages
2)… nach Kündigung des AV, insbesondere bei Freistellung ist vorzeitige Herausgabe des Fahrzeuges vorbehalten
3)Das Unternehmen ist berechtigt, die Überlassung des Fahrzeiges an den Arbeitnehmer zu widerrufen, falls es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens erfordern oder aus Gründen, die in der Leistung oder im Verhalten des AN begründet sind. Eine angemessene Ankündigungsfrist sollte vorausgehen. Im Falle des Widerrufs hat der AN das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug kann vom AN nicht geltend gemacht werden.
Was meinst Du, wie ist die Lage? Es steht nichts Bestimmtes drin, was auf die Elternzeit hinweisen würde…
wenn ein Papa Elternzeit nehmen würde (…) hätte er in
dieser Zeit weiterhin Anspruch auf seinen Firmenwagen (der
Bestandteil des Gehalts ist und auch steuerlich jeden Monat
immer abgeführt wurde)?
Sein Nettogehalt wäre ja aufgrund des
Abzugs für den Wagen während der 12 Monate vor der Elternzeit
geringer (und somit geringere Berechnungsgrundlage für das
Elterngeld)…
Das ist meines Erachtens falsch, wenn der Wagen nicht mehr genutzt wird während der Elternzeit,.
Beispiel: Gehalt 3000,–
Hi, da steht doch alles drin! Mit anderen Worten, das können mannigfaltige Gründe sein, z.B. in der Leistung des Arbeitnehmers. In der Elternzeit leistet er ja nichts für die Firma.
3)Das Unternehmen ist berechtigt, die Überlassung des
Fahrzeiges an den Arbeitnehmer zu widerrufen, falls es die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens erfordern oder
aus Gründen, die in der Leistung oder im Verhalten des AN
begründet sind. Eine angemessene Ankündigungsfrist sollte
vorausgehen. Im Falle des Widerrufs hat der AN das Fahrzeug
unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an dem
Fahrzeug kann vom AN nicht geltend gemacht werden.
Dann gibts wohl keine Partnermonate für den Papa - für 2 Monate extra ein Auto kaufen wäre totaler Hirnriss, da könnte die Mama auch den 13. Monat ohne EG daheim bleiben um die Kita-Eingewöhnungsphase zu machen…
Hallo,
unabhängig von der Regelung - es soll ja auch Arbeitgeber geben, die ihre Mitarbeiter unterstützen und kulanterweise das ein oder andere für einen Mitarbeiter tun. Das heißt, man könnte ja mal freundlich anfragen.
Ansonsten muss man sich ja auch nicht unbedingt ein Auto kaufen, evtl. kann man sich ja eins leihen (Verwandte, Freunde) oder eine andere kreative Lösung finden.
Ganz ehrlich - wegen des Autos auf die Elternzeit zu verzichten, in der der Vater auch mal ganz viel Zeit mit dem Kind verbringt, ist doch irgendwie schade.
(Und ja, das war keine Antwort auf die Frage, drängte sich mir aber beim letzten Artikel so auf).
Viele Grüße
Andrea
…klar wäre das schade, wenn er deshalb keine elternzeit nehmen könnte… aber leider können die beiden sich nun mal nur ein auto leisten mit dem die mama dann täglich 70 km zur arbeit fahren muss… nicht jeder kann einfach mal einen monat auf ein einkommen verzichten, sonst würde die mama auch länger daheim bleiben als nur 1 jahr. und einfach so hat leider auch keiner im freundeskreis ein auto übrig, das er mal so eben 2 monate weggeben könnte. da das fiktive paar eher außerhalb wohnt ist auch die verbindung mit den öffentlichen nicht so dolle - und der knirps sollte ja täglich in die kita gebracht werden, damit er sich auch in der zeit eingewöhnen kann.
aber ich werd den beiden nahelegen, mal freundlich beim AG anzufragen…
weißt du evtl., bis wann der papa seine elternzeit beantragen müsste? viell. sieht die lage beim AG ja in einem jahr wieder anders aus und der AG kennt den AN schon länger und weiß, dass er sich so immer auf ihn verlassen konnte…