hallo,
herr y möchte ab mai oder juni 2011 die elternzeit antreten. herr y arbeitet als angestellter in einer 4 personenfirma. herr y weis, dass er 67% seines verdienstes in der Elternzeit bekommt.
was würde sich an der berechnung des elterngelds ändern (oder auch nicht), wenn der chef von herrn y kurzfristig betriebs- und altersbedingt die Firma ende juni 2011 schließt und aufhört. muss herr y nun zur arbeitsagentur oder erst im anschluss an die elternzeit. kann herr y die 67% seines verdienstes während der gesamten elternzeit beziehen. wenn nicht, was steht ihm zu?
vielen
dank zella