Also ich bin quasi kurz vorm Genuss der Elternzeit, soll heißen, daß der Nachwuchs nicht mehr lang auf sich warten läßt.
Meine Frage nun:
Wenn mein Arbeitsvertrag bis Dez.´04 befristet ist (und logischerweise nicht verlängert wird), wie sieht es danach mit einem „Einkommen“ aus? Also Arbeitslosengeld würde ja nur funktionieren, wenn ich irgendwann einen Job annehme oder den so beliebten PC-Kurs, den jeder Arbeitslose irgendwann annehmen muss. Kann ich dann auch Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung beantragen? Grundlage ist doch dafür auch jedes Mal das Einkommen meines Mannes, oder?!
Muss ich irgendjemand über die Länge der Elternzeit informieren? Ich hab nämlich noch keine Ahnung wie lang es mich daheim mit dem kleinen Spross hält.
Danke.
Hallo!
Ich bin in einer ählichen Situation. Mein Baby ist gerade geboren und mein Vertrag läuft befristet noch bis 31.08.04. Das heißt, dass ich bis dahin Elternzeit beatragt habe. Danach kann ich die restliche „Elternzeit“, also bis zu 3 Jahren (abzüglich die schon ganommene beim Arbteitgeber) als „Arbeitslose“ nehmen. Das habe ich gelesen. Da sollte man also rechtzeitig dem Arbeitsamt Mitteilung machen. Nach den 3 Jahren kann man dann Arbeitslosengeld beantragen. Man muss sich allerdings dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. (Ich überleg mir noch, ob ichs mache. Eine Freundin hat es so gemacht und Arb.losengeld bekommen). Sie hat gesagt, dass sie ja doch keiner nimmt mit kleinem Kind, das ja vielleicht mal krank werden könnte…
Hoffe, ich konnte dir helfen, sonst kann es das Arbeitsamt. (Keine Gewähr). LG, IRIS