Hallo,
wir haben folgendes Problem.
Ich bin Angestellter und privat krankenversichert (bewege mich mit meinem Gahalt knapp über der Bemessungsgrenze). Meine Frau bekommt im Juni ein Kind und ist für 2005 als freiwillig versichert eingestuft.
Nun sagt uns die KK meiner Frau, wir „dürfen“ ca. 230 Euros pro Monat bezahlen!?!? Selbstverständlich muß ich das Kind privat versichern (sind nochmal ca. 100 Euro).
Nun meine Fragen:
- Gilt das für die ganze Elernzeit?
- Was passiert, wenn meine Frau wieder in Teilzeit arbeiten geht?
- Was passiert, wenn wir ein zweites Kind wollen und meine Frau während der Elterzeit nochmal schwanger wird?
- Kann ich evtl. das Leistungspaket meiner privaten KV währen dieser Zeit reduzieren, um die Kosten aufzufangen?
Das ist echt der Hammer. Auf dieser Basis könnten wir es uns gar nicht leisten, ein zweites Kind in die Welt zu setzen … so viel zum Thema „pro Familie mit Kindern!“ ;-( Gehn die "Macher davon aus, daß jeder privat Versicherte 100T oder mehr verdient und sich eine solche 3fach-Belastung jederzeit leisten kann?
Danke schonmal für die Infos …
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Oli
Hallo,
ja, Pech gehabt und das sage ich ohne Häme.
Es ist tatsächlich so, dass deine Frau während der Elternzeit nicht beitragsfrei bei der GKV geführt wird
und das dein Kind keinen Anspruchg auf Familienversicherung hat. Wenn sich nix ändert und ihr ein zweites
Kind bekommt muss du das auch selbst versichern.
Wärst Du nicht in die PKV gewechselt, wären deine Frau und dein Kind (Kinder) kostenlos bei dir
mitversichert, aber ich denke das hat dir der Berater von der PKV vor Vertragsabschluss bereits gesagt oder
du hast dich bei der GKV damals entsprechend beraten lassen.
Gruss
Günter Czauderna
Hi Oli,
war Deine Frau vor der Schwangerschaft selbst angestellt tätig über der Bemessungsgrenze und daher freiwillig in der GKV versichert?
Wenn sie jetzt OHNE Einkommen sein sollte, finde ich den Beitrag von 230 Euro unverhältnismäßig hoch, 115 bis 125 müssten reichen.
Michael
Hi Michael.
Meine Frau war (ist) Angestellte und über der Bemessungsgrenze.
Die 230 Euro ergeben sich wohl aus dem AN-Höchssatz von 260 Euro abz.
eines „Freibetrags“, da ich das Kind ja privat versichern werde!
115 Euro klingt natürlich deutlich erträglicher.
Falls Du da fundierte Infos für mich hast, bitte her damit 
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Oli
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr hilfreich, danke …
Ich hab mich privat versichert, bevor ich meine jetzige Frau überhaupt kennen gelernt habe!
Weder mein PKV-„Dealer“ noch meine Dame bei der GKV kam auf die Idee, mich darauf hinzuweisen, daß es diese Situation geben könnte!
Das ich ein evtl. Kind privat versichern muß, war mir natürlich klar …
Soo … genug der Rechtfertigung (warum eigentlich ???) …
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Oli
Hallo,
Weder mein PKV-„Dealer“ noch meine Dame bei der GKV kam auf
die Idee, mich darauf hinzuweisen, daß es diese Situation
geben könnte!
Komisch, wenn man in die PKV wechselt, ist doch selbst einem Laien (wie mir) klar, daß beschäftigungslose Ehefrauen selbst versichert werden müssen…
Soo … genug der Rechtfertigung (warum eigentlich ???) …
Warum nicht?
Du hast ja hier die Fragen gestellt…
Und sorry, mein Mitleid hält sich ebenfalls in Grenzen.
Wer sich in seinen eigenen guten Zeiten der Solidargemeinschaft entzieht, sollte die schlechten Zeiten dann auch wie ein Mann nehmen und nicht jammern.
Gruss,
Ralf
Na da muß ich schon nochmal ein paar Zeilen schreiben 
Meine Frau ist nicht „beschäftigungslos“!
Wenn das so wäre, müsste ich gar nix zahlen, denn dann wäre sie ja als Arbeitslose gesetzlich krankenversichert!
Aber meine Frau ist in Mutterschutz und dannach in der Elternzeit und eben freiwillig gesetzlich versichert.
Das ich meine Frau familienversichern müsste, wenn sie überhaupt keinen Job hätte, ist mir schon klar …
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Oli
Hallo,
Weder mein PKV-„Dealer“ noch meine Dame bei der GKV kam auf
die Idee, mich darauf hinzuweisen, daß es diese Situation
geben könnte!
Komisch, wenn man in die PKV wechselt, ist doch selbst einem
Laien (wie mir) klar, daß beschäftigungslose Ehefrauen selbst
versichert werden müssen…