Kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich habe am 16.09.2011 Entbindungstermin und bin bereits seit ende Januar im Beschäftigungsverbot.
1.Ich habe einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen für nen ganzes Jahr wieviel Tage Urlaub stehen mir also für dies Jahr zu?
2.Da ich ja bis jetzt im Beschäftigungsverbot war, konnte ich mein Urlaub nicht nehmen. Ich möchte ein Jahr Erziehungszeit nehmen. Was passiert mit meinen Urlaub?
Verfällt dieser oder kann ich ihn nach dem Mutterschutz und vor dem Erziehungsurlaub nehmen.
Bei der WWW-Suche die Begriffe Schwangerschaft und Urlaub eingeben - dann kommen 149 Antworten (mit ziemlich guten ganz am Anfang).
Wir können das zwar alles noch einmal aufschreiben, aber so besonders sinnvoll ist das eigentlich nicht. Es sei denn, es gibt eine ganz ungewöhnliche Konstellation in Deinem Fall - das erkenne ich aber nicht.
Viel Spass beim Lesen der Antworten und alles Gute für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft
wie man den Urlaub errechnet kann ich dir leider nicht sagen. Ich weiß aber, dass dein Urlaub nicht verfällt. Für dieses Jahr kannst du den Uraub auch nach deiner Elternzeit nehmen.
Hallo, Du müßtest einen Urlaubsanspruch für 11 Monate, d.h. Entbindungstermin 165.09.2011 (bzw. Geburt) + 6 Wochen Muttersschutz nach der Entbindung. D.H. 26 x 10/12 = rund 22 Tage. Verfallen dürfte DEin Uralub nicht, aber ich glaube Du mußt ih direkt im Anschluss an die Erziehungszeit nehmen.
Lg me.anja
meines Wissens verfällt der Urlaub nicht und kann nach Ablauf der Elternzeit genommen werden. Dennoch wollen viele Unternehmen, dass man den Urlaub vorher nimmt, damit man nicht zuviel Resturlaub aufbaut. Solltest Du in der Elternzeit arbeiten, kannst Du den Urlaub von vor der Elternzeit da nicht nehmen, sondern musst bis nach der Elternzeit warten. LG
Hi,
bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da man in diesen Zeiten gar nicht arbeiten darf, selbst wenn man es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass einem daraus keine Nachteile entstehen. Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Du während dieser Zeit arbeiten würden. Die Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Du hast nach Ende der Mutterschutzfristen weiterhin Anrecht auf deine 26 Tage Jahresurlaub. Diesen Anspruch kannst du sogar noch länger geltend machen als üblich. Denn normalerweise verfällt nicht genommener Urlaubsanspruch zu einem festen Zeitpunkt im folgenden Jahr. Diesen Termin legt für gewöhnlich der Arbeitgeber fest. Doch Urlaub, der sich aus der Zeit des Mutterschutzes angesammelt hat, und den du beispielsweise wegen anschließender Elternzeit noch nicht genommen hast, kannst du entweder im laufenden oder im gesamten Folgejahr geltend machen. Wenn du ihn dann allerdings nicht nimmst, verfällt er.
Der Anspruch wird ganz einfach errechnet, dein Jahresurlaub geteilt durch 12 ergibt den Monatsanspruch und dann mal der Monate inkl. Mutterschutz. Dann hast du den Anspruch bis zur Elternzeit.
Anders als beim Mutterschutz sieht es mit den Urlaubsansprüchen für die Elternzeit aus. Der Arbeitgeber darf für jeden vollen Monat, den du in Elternzeit gehst, ein Zwölftel deines Jahresurlaubs streichen. Wenn du also ab Oktober Elternzeit einreichen würdest, dann darf dir dein Arbeitgeber den Jahresurlaub um 3 Zwölftel kürzen - abgezogen würden also rund 7 Tage (Rundungen sind üblich), übrig blieben 19 Tage Urlaub.
Hast du den dir zustehenden Erholungsurlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt du im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Das musst du sozusagen für dich alleine entscheiden denn wenn du jetzt im Beschäftigungsverbot stehst kannst du natürlich keinen Urlaub nehmen was denk ich mal sinnlos wäre denn zu nehmen!!!
Leider weiß ich nicht wie das ist wenn du nach dem mutterschutz in den ErziehungsUrlaub!!!