Elternzeit und Konferenzteilnahme

Folgende Annahme:

Eine Person A ist bei einem Arbeitgeber in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Sie hat Elternzeit beantragt, nun möchte sie jedoch im Sinne des Projekts an einer Tagung teilnehmen. Person A schlägt dem Arbeitgeber vor hierfür als Gast eingeladen zu werden. Der Arbeitgeber teilt Person A mit, dass es rechtlich weder möglich sei während der Elternzeit die Fahrtkosten zu tragen noch Person A einen Werkvertrag zuzuteilen.

Für eure Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

Hallo,
folgende Antwort basiert auf eigene Erfahrungen und Meinung.
Denke schon, dass es so ist, denn die Elternzeit hat Bedeutung in Hinsicht auf Arbeit, Verdienst, etc.
Natürlich ist es aber auch so, dass man sich seine Freizeit frei gestalten kann.
Sollte der AG aber dagegen sein, wird man diesmakzeptieren müssen, zumindest was das betrifft.
Vielleicht täusche ich mich aber auch?!
LG

Hallo Deny09,

ih beantworte Dir mal die Frage in Deinem Text:

Eine Person A ist bei einem Arbeitgeber in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Sie hat Elternzeit beantragt, nun möchte sie jedoch im Sinne des Projekts an einer Tagung teilnehmen.

Während der Eletrnzeit ist es möglich, für wöchentlich 30 Stunden beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt zu sein. Sei es um den Kontakt nicht zu verlieren, sei es um im angestammten Umfeld tätig zu bleiben.

Person A schlägt dem Arbeitgeber vor hierfür als Gast eingeladen zu werden. Der Arbeitgeber teilt Person A mit, dass es rechtlich weder möglich sei während der Elternzeit die Fahrtkosten zu tragen noch Person A einen Werkvertrag zuzuteilen.

Dies ist falsch, kann aber auf Unkenntnis beruhen. Verm weiß dein AG nicht, dass Du bezahlt auch während EZ bei ihm tätig sein kannst. Siehe http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf . Vermutlich weiß er das nicht. Frage ihn nach einem Job knapp über der Versicherungsgrenze, bzw 15 Std die Woche, worüber ihr diese Projektaufgaben „verbuchen“ könnt. Und vor allem, Du weiterhin als „Elternzeitler“ geführt wirst!

LG Susanne

Hallo,
in dem speziellen Fall kann ich leider nicht helfen. Prinzipiell ist es aber während der Elterzeit so, daß kein Beschäftigungsanspruch durch den Mitarbeiter besteht. D.h. der Arbeitgeber KANN das Angebot jederzeit ablehnen.

mrofranken

Ja, ich würde auch keinen während der Elternzeit beschäftigen. Dies ist rechtlich nicht möglich.
Den Fahrkostenersatz kann man aber nach der Elternzeit ersetzen und der Arbeitnehmer kann, sofern er dies möchte als Gast teilnehmen (de facto privat).

Hallo,

leider bin ich in dem von Ihnen angefragten Thema nicht so firm.
Ich kann Ihnen nur empfehlen sich mal bei einer Gewerkschaft schlau zu machen. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.

Herzliche Grüße

Ich halte das, ehrlich gesagt für eine Ausrede. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ja nur ruht und man ja sogar während der Elternzeit Teilzeit arbeiten könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es für das Problem keine Lösung geben sollte, wenn man es denn will.

alles Gute

Meiner Einschätzung nach irrt der Arbeitgeber. Man ist als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, während der Elternzeit zu arbeiten oder an einer Fortbildung teilzunehmen. Es gibt aber auch keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer an einer Fortbildung o.ä. zu beteiligen oder ihm für die Teilnahme Geld zu zahlen. Aber im gegenseitigen Einverständnis ist alles möglich, sogar eine Teilzeitarbeit.

Hallo,

der Arbeitgeber kann den in der Elternzeit befindlichen AN bis zu 30 Std. beschäftigen bzw. auf Minijobbasis, ohne dass die Elternzeit gefährdet ist. Sämtliche Reisekosten können dann auch getragen werden. Ein WErkvertrag ist rechtlich nicht erlaubt.
Die Elternzeit selbst ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis, welches nach dem Ende wieder in seiner ursprünglichen Form auflebt.

Grüße
gorbes

Hallo
sorry, kann dazu keine Aussage machen.
MFG
Marcjue

Ab in die Gewerkschaft!!

Hallo

nur nochmal um sicher zu gehen:
Die Person ist mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt und nicht als Honorarkraft o. ä.?

Gruß
D