Hallo Deny09,
ih beantworte Dir mal die Frage in Deinem Text:
Eine Person A ist bei einem Arbeitgeber in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Sie hat Elternzeit beantragt, nun möchte sie jedoch im Sinne des Projekts an einer Tagung teilnehmen.
Während der Eletrnzeit ist es möglich, für wöchentlich 30 Stunden beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt zu sein. Sei es um den Kontakt nicht zu verlieren, sei es um im angestammten Umfeld tätig zu bleiben.
Person A schlägt dem Arbeitgeber vor hierfür als Gast eingeladen zu werden. Der Arbeitgeber teilt Person A mit, dass es rechtlich weder möglich sei während der Elternzeit die Fahrtkosten zu tragen noch Person A einen Werkvertrag zuzuteilen.
Dies ist falsch, kann aber auf Unkenntnis beruhen. Verm weiß dein AG nicht, dass Du bezahlt auch während EZ bei ihm tätig sein kannst. Siehe http://www.elterngeld.net/sachsen/Infoblatt.pdf . Vermutlich weiß er das nicht. Frage ihn nach einem Job knapp über der Versicherungsgrenze, bzw 15 Std die Woche, worüber ihr diese Projektaufgaben „verbuchen“ könnt. Und vor allem, Du weiterhin als „Elternzeitler“ geführt wirst!
LG Susanne