Eine Frau befindet sich bei etwa der Hälfte ihrer 3 jährigen Elternzeit.
Nun möchte diese Frau in ihrem alten Betrieb in Teilzeitarbeit wieder beginnen.
Der arbeitgeber ist nicht abgeneigt und sicher ihr die Möglichkeit zu für z.B. 28Std im Monat zu arbeiten.
Allerdings soll ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden der auf „erstmal“ sechs Monate befristet sein soll und auch ebenfalls sechs monate porbezeit enthält.
Wäre das alles soweit zulässig?
Wenn sie jetzt mal angenommen wärend der Probezeit entlassen würde, hätte sie dann keinen anspruch auf garnichts mehr?
Sie ist ziehmlich unsicher wegen der vielen offenen Fragen!
also, das sind zwei paar stiefel
das eine ist arbeitsrecht - vertrag mit chef
das andere ist öffentliches recht, elterngeld und elternzeit
bis zu einer gewissen stundenzahl darf auch während der elternzeit gearbeitet werden, das ergibt sich aus den antragsunterlagen zum elterngeld
den arbeitsvertrag so neu zu machen halte ich für eine nette, aber ziemlich offensichtliche krumme Tour des Chefs, das würde ich so nicht mitmachen, da es dazu keinen Grund gibt, da die Frau einen Anspruch auf ihren Platz ja wieder hat
gruß tom
Während der Elternzeit kann eine Teilzeitbeschäftigung von max. 30 Stunden pro Woche ausgeübt werden, aber auch keine Minute länger.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit besteht, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, die Arbeitszeit für mindestens 3 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert wird und keine dringlichen betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Nach Ende der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit (d. h. aber nicht unbedingt an den bisherigen Arbeitsplatz).
Der Arbeitgeber kann während der Elternzeit grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor Antritt.
Es braucht also keinen neuen Arbeitsvertrag und auch keine neue Probezeit, weil diese keine Wirkung hätten. Es müsste ganz einfach eine Zusatzvereinbarung geschlossen darüber geschlossen werden, wie sich die im bestehenden Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit während der Elternzeit verringert.
Die entscheidende frage ist nur ob sie, wenn sie einen neuen
Arbeitsvertrag unterschreibt, komplett aus ihrer elternzeit
raus ist!?
Das sollte nicht so sein.
Man schließt normalerweise keinen neuen Arbeitsvertrag ab, sondern nur eine Änderungsvereinbarung, befristet bis zum Ende der Elternzeit, danach tritt dann wieder der normale Vertrag in Kraft.
also wenn die Teilzeitarbeit während der Elternzeit beginnen soll und ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden soll halte ich das für sehr sehr bedenklich!!
Ich vermute es soll ein Aufhebungsvertrag gemacht werden, bevor der neue Arbeitsvertrag unterzeichnet wird? Damit kein Arbeitsverhältnis mehr. Kein Kündigungsschutz wegen der Elterzeit bzw. garkein allgemeiner Kündigungsschutz mehr! Kündigungsschutz für Elternzeit tritt erst nach Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber in Kraft und somit beim neuen Vertrag erstmal keiner vorhanden. Keine Kündigungsschutzklage möglich!
Die Frau hat nach dem Elternteilzeitgesetz Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung im Unternehmen während der Elternzeit. Vorteil vom Elternteilzeitanspruch gegenüber dem normalen allgemeinen Teilzeitanspruch ist, dass die Arbeitszeit nach der Elternzeit auf eine Vollzeitbeschäftigung wieder angehoben werden muss(Anspruch darauf).
Es könnte sein das der Elternteilzeitanspruch an Mindestarbeitnehmerzahlen gekoppelt ist, wie das der Fall beim allgemeinen Teilzeitanspruch ist . Dort 15 Arbeitnehmer. Bitte nachlesen.
Warum will der Arbeitgeber erstmal ein 6 monatiges befristetes Arbeitsverhältnis über einen neuen Arbeitsvertrag eingehen? Entweder er hat Angst die Arbeitnehmerin will ein zweites Kind oder er will sie nach 6 Monaten gar nicht mehr beschäftigen.
Mutterschutz (und somit besonderer Kündigungschutz) gilt nicht nach Ablauf eines befristeten Vertrag! Wird die Frau Schwanger während der 6 Monate endet das Arbeitsverhälnis normal nach Ablauf der 6 mon. Befristung.