Ich google seit wochen doch irgendwie kann mir keiner helfen ,
folgende frage bzw erstmal die sachlage ,
wurde im oktober 2008 schwanger mit zwillingen bekamm beschäftigungsverbot und habe nun von 2009 43tage resturlaub bekam am 12 mai meine kinder und bin dann ab september in elternzeit für ein jahr .
nun meine frage habe ich für die zeit vom 01,01,2010 bis beendigung der elternzeit im mai 2010 anspruch auf urlaub ??? wenn ja bitte wieviele TAGE ??? dann habe ich wenn ich mai anfange teilzeit aber auch wieder anspruch auf regulären urlaub bis dezember oder ???
ich weiß das ist sehr verwirrend deshalb wäre ich froh wenn mir wer bitte bitte helfen kann und mal einen überblick auf meinen urlaub geben kann
ziemlich wirr, was Sie da schreiben.
Also allgemein gilt: Urlaubsanspruch wird auch während eines Beschäftigungsverbotes aufgebaut, nicht aber während der Elternzeit. Wenn in Teilzeit wieder angefangen wird, muss der Urlaubsanspruch umgerechnet werden, d. h. aus 10 Tagen werden z. B. 5 Tage bei 50 % Teilzeit.
für jeden vollen Kalendermonat, für den Vollzeit-Elternzeit genommen wird, kann der Erholungsurlaub um ein Zwölftel gekürzt werden. Noch zustehender Erholungsurlaub / Resturlaub muss nach der Elternzeit gewährt werden. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder kündigt der Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit, so ist der nicht genommene Urlaub abzugelten. Die Kürzungsmöglichkeit besteht allerdings nicht, wenn du weiter Teilzeit arbeitet.
Du hast als Teilzeit auch Anspruch auf Urlaub (steht alles im Bundesurlaubsgesetzt §3)
eigentlich kannst du Urlaubstage:WerktagexArbeitstage (30 Urlaubstag:6 Werktage x 3 Arbeitstage= 15 Urlaubstage) rechnen. Wird bei euch auch Samstag gearbeitet, gilt der als Werktag.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Frag aber mal deinen Chef inwieweit in eurere Firma die Urlaubstage während der Elternzeit gekürzt werden.
hallo erstmal!
also ich würd sagen dir stehen in der zeit in der du arbeitest 2 tage urlaub pro monat zu.also bei 6 monaten 12 tage usw.! aber genaueres müsste dir dein chef oder der personalrat (sehr diskret!) dazu sagen können. mfg!!!