Elternzeit verlängern während Hartz IV?

Hallo zusammen,

ich lebe seit kurzem von meinem Mann getrennt und befinde mich noch im ersten Jahr der Elternzeit (bin somit von meiner Arbeit freigestellt und nicht arbeitslos). Da das erste Jahr Ende Sept. endet (und somit auch das Elterngeld), ich aber bereits das 2. Jahr eingereicht hatte, muss ich nun – da von meinem Mann nichts zu holen ist – Hartz IV beantragen.

Da ich eigentlich vor hatte, auch das 3. Jahr Elternzeit zu nehmen, bin ich nun unsicher über den Zeitpunkt des Einreichens des Hartz-IV-Antrags.
Sollte ich das 3. Jahr Elternzeit bereits VOR Antragstellung bei der ARGE eingereicht haben, oder steht mir das 3. Jahr so oder so zu und kann von mir auch im nächsten Jahr eingereicht werden, also während ich bereits Hartz-IV-Empfängerin bin?
Oder ist das seitens der ARGE unzulässig?

Ich hatte mal in einer Frauen-Hartz-IV-Broschüre gelesen, dass arbeitslose Mütter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht in die Vermittlung gehen, da es unzumutbar ist. Ich muss zwar nicht vermittelt werden, sondern kehre in jedem Fall an meinen Arbeitsplatz zurück, weiß aber nicht, wie sich das in meinem Fall verhält.

Das ist für mich eine super wichtige Sache, denn ich will nichts falsch machen!
Für eine Info danke ich im Voraus!

Grüße vom
Zimmermaedchen

MOD:
– Titel Archiv-tauglich gemacht
– zur besseren Lesbarkeit im Text Absätze eingefügt und Frage (ob des langen Textes) durch kursive Schreibweise deutlicher gemacht

Hallo

Wahrscheinlich wird deine Frage bald gelöscht, wegen FAQ 1129.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich auch gar nichts sagen.
Ich würde die Arge fragen und bei mangelndem Zutrauen mir die Auskunft entweder schriftlich geben oder den Paragrafen nennen lassen.

Ich hatte mal in einer Frauen-Hartz-IV-Broschüre gelesen, dass arbeitslose Mütter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht in die Vermittlung gehen, da es unzumutbar ist.

Das stimmt.

Ich muss zwar nicht vermittelt werden, sondern kehre in jedem Fall an meinen Arbeitsplatz zurück, …

Das verwirrt mich ein bisschen. Du bist doch gar nicht arbeitslos. Kriegst du dann überhaupt ALG II? (Alternative wäre ja Sozialgeld)

Du bist doch hoffentlich nicht Zimmermädchen, sondern heißt nur so? (Wegen der extrem schlechten Bezahlung, meine ich)

Viele Grüße
Simsy

Hallo zimmermaedchen!

Ich würde mich an Deiner Stelle so schnell wie möglich bei der ARGE, dem Jobcenter, dem Leistungszentrum oder wie auch immer das bei Dir im Ort heißt, melden!
Die prüfen dann ganz sicher, was Du noch zum Bedarf brauchst.

Auch wenn von Deinem getrenntlebenden Mann nichts zu holen ist, hast Du bzw. Dein Kind Anspruch auf Unterhalt , den Du ggf. – nach Beantragung – als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommst. Das könnte auch – zusammen mit Erziehungsgeld und Kindergeld – Deinen Bedarf und den Deines Kindes decken

Und dann wäre ggf. auch noch Wohngeld (zu beantragen bei der Wohngeldstelle der Stadt) möglich.

Sozialgeld sehe ich für Dich eher nicht, da Du ja dem Grunde nach erwerbsfähig wärst, zur Zeit jedoch die Elternzeit nimmst.

Fakt ist jedoch, je früher Du Dich bei einem Amt meldest, desto besser! Leistungen werden in den wenigsten Fällen rückwirkend erbracht!

LG von der Ostsee

[MOD] Vollzitat überarbeitet

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell editiert