Ich habe nicht sehr viel Kenntnisse zu diesem Thema. Aber ich bin mir sicher, dass in Deinem Fall der Arbeitgeber nun zustimmen muss bzw. aus betrieblichen Gründen den Antrag ablehnen kann. Wobei er bei einer Ablehung ganz dringende betriebliche Gründe angeben muss.
Das gilt sowohl für den Zeitraum der Elternzeit als auch für die gewünschte Stundenzahl (Teilzeit).
Gruß W.
Guten Abend
nun ja auf die 3 jahre hättest Du ja gesetzlich anspruch was die elternzeit anbelangt , da kann Dein chef doch Froh sein das Du wenigstens 25 Stunden die Woche arbeiten kannst , bzw: für Ihn bist Du eigentlich bares Gold in dem Sinn. Du kannst also wenn er umgänglich ist seine Vorteile Ihm verdeutlichen, aber Du hast narürlich auch das Recht deine Elternzeit bis die 3 jahre insgesamt an Zeit zusammen kommen zu verlängern klar.Und letzendlich muß er Dir ja Deinen Arbeitsplatz freihalten und kann Dich nicht so ohne Weiteres entlassen , erst nach der Elternzeit, es sei den er meldet Insolvenz oder so an!Ich hoffe ich konte Helfen und wünsche noch einen schönen Abend und ä Liebs Grüßle Charly