Hallo!
Ein Beamter geht nach der Geburt des Kindes für 10 Monate in Elternzeit bei Elterngeldbezug. Anschließend möchte dieser Beamte wieder auf Teilzeitbasis arbeiten gehen. Hätte es einen Vorteil - wenn dieser jemand 60% arbeiten gehen will - weiterhin in Elternzeit zu bleiben und quasi in Teilzeit „hinzuzuverdienen“ (Elterngeldmonate wären abgelaufen) oder macht dies keinen Unterschied zu der Aussage: „Der Beamte beendet nach 10 Monaten die Elternzeit und kehrt - bei verkürzter Stundenzahl - ganz normal in den Beruf zurück“!? Kündbar ist der Beamte ja eh nicht. Finanziell sollte es keinen Unterschied machen. Kann es eine Genehmigungsfrage sein!?
Beste Grüße,
sonne