Elternzeit - Vorteil bei Teilzeit? (Beamter)

Hallo!

Ein Beamter geht nach der Geburt des Kindes für 10 Monate in Elternzeit bei Elterngeldbezug. Anschließend möchte dieser Beamte wieder auf Teilzeitbasis arbeiten gehen. Hätte es einen Vorteil - wenn dieser jemand 60% arbeiten gehen will - weiterhin in Elternzeit zu bleiben und quasi in Teilzeit „hinzuzuverdienen“ (Elterngeldmonate wären abgelaufen) oder macht dies keinen Unterschied zu der Aussage: „Der Beamte beendet nach 10 Monaten die Elternzeit und kehrt - bei verkürzter Stundenzahl - ganz normal in den Beruf zurück“!? Kündbar ist der Beamte ja eh nicht. Finanziell sollte es keinen Unterschied machen. Kann es eine Genehmigungsfrage sein!?

Beste Grüße,
sonne

Hi,

überhälftig zu arbeiten kann wg. der Beförderungswartezeit und/oder der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit was bringen.

Bin aber zulange aus dem Metier raus, und weiß nicht, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat.
Früher (-10 Jahre)war´s so daß zum einen unterhälftig oft nicht genehmigt wurde und nicht auf Beförderungs- und ruhegehaltsfähige Dienstzeiten angerechnet wurde.

grüße
miamei