Hallo!
Wann sollte oder bis wann muß man dem Arbeitgeber mitteilen wielange man seine Elternzeit nehmen möchte?
Dachte 1 Woche nach der Geburt?
Danke im voraus
Hallo!
Wann sollte oder bis wann muß man dem Arbeitgeber mitteilen
wielange man seine Elternzeit nehmen möchte?
bis spätestens 7 Wochen dem gewünschten Beginn der Elternzeit, das
findet man leicht heraus, wenn man einfach nur „Elternzeit“ googled:
http://www.google.de/search?q=elternzeit&ie=utf-8&oe… - der erste Link ist direkt http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erzie…
Dachte 1 Woche nach der Geburt?
Wie kommst Du nur darauf? Hast Du Dich da vorher nicht informiert?
Das wird einem doch von Beginn der Schwangerschaft an von allen Seiten
um die Ohren geworfen, ob es nun Frauenarzt, Krankenkasse oder
irgendwelche Internetforen sind.
Gruß,
Malte
Hallo,
Dachte 1 Woche nach der Geburt?
Wie kommst Du nur darauf? Hast Du Dich da vorher nicht
informiert?
die Mutterschutzfrist läuft 8 Wochen nach der Geburt aus, daran schließt sich dann die Elternzeit an.
Also was ist an der 1 Woche falsch?
Viele Grüße
EK
Hi!
Also was ist an der 1 Woche falsch?
Es könnten ja Zwillinge oder mehr sein *g*
VG
Guido
die Mutterschutzfrist läuft 8 Wochen nach der Geburt aus,
daran schließt sich dann die Elternzeit an.Also was ist an der 1 Woche falsch?
Es ist nicht zwingend, daß Frau direkt im Anschluß an den Mutterschutz
Elternzeit in Anspruch nimmt. Desweiteren kann auch Mann Elternzeit in
Anspruch nehmen, und muß auch dies nicht direkt im Anschluß an den
Mutterschutz tun, sondern kann das bspw. direkt im Anschluß an die
Geburt tun, oder auch nach einem Jahr oder oder…
Es gibt also lediglich einen speziellen Fall von vielen möglichen, in
dem „7 Wochen vor Beginn“ zufällig gleich „1 Woche nach der Geburt“ ist.
DAS ist an „1 Woche nach der Geburt“ falsch.
Gruß,
Malte
Hallo,
Es ist nicht zwingend, daß Frau direkt im Anschluß an den
Mutterschutz Elternzeit in Anspruch nimmt. Desweiteren kann auch Mann
Elternzeit in Anspruch nehmen, und muß auch dies nicht direkt im Anschluß an den Mutterschutz tun, sondern kann das bspw. direkt im Anschluß an die Geburt tun, oder auch nach einem Jahr oder oder…
das ist schon klar. Ich habe absichtlich die Frage so provokant gestellt, weil von diesen theoretisch möglichen, in der Praxis mir noch nie untergekommenen Spezialfällen abgesehen vermutlich über 99 % der Eltern die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt beantragen, weil es für diesen Fall so richtig ist.
Du gibst der Posterin gleich das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben („Hast Du Dich denn nicht informiert?“), obwohl wir doch gar nicht wissen, was der Hintergrund der Frage ist und vor allem, ob sie überhaupt etwas falsch gemacht hat.
Viele Grüße
EK
die Mutterschutzfrist läuft 8 Wochen nach der Geburt aus,
daran schließt sich dann die Elternzeit an.Also was ist an der 1 Woche falsch?
Ganz einfach:
aus http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/ges…
Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen.
das könnten dann auch mal 14 Wochen Mutterschutz nach> der Geburt sein und der Antrag erfolgt dann eben spätestens 7 Wochen nach der Geburt (wenn man dann direkt danach Elternzeit möchte).
meint
Bröselchen
Für mich bitte keine Rechtsberatung mehr 
… bitte meine Antwort auf Malte lesen, glaubt mir, ich kenne das BEEG in- und auswendig 
Grüße
EK
Hi,
das ist schon klar. Ich habe absichtlich die Frage so
provokant gestellt, weil von diesen theoretisch möglichen, in
der Praxis mir noch nie untergekommenen Spezialfällen
abgesehen vermutlich über 99 % der Eltern die Elternzeit in
der ersten Woche nach der Geburt beantragen, weil es für
diesen Fall so richtig ist.
da hier bei mir in der Firma gerade alle werfen, bekomme ich das
ständig mit, nämlich in Form genau jener Väter, die nach den 12
bezahlten Monaten mütterlicher Elternzeit ihre zwei „Vatermonate“
nehmen. Früh- und Mehrlingsgeburten, für die auch wieder andere
Fristen gelten, dürften auch nicht allzu selten sein.
Du gibst der Posterin gleich das Gefühl, etwas falsch gemacht
zu haben („Hast Du Dich denn nicht informiert?“), obwohl wir
doch gar nicht wissen, was der Hintergrund der Frage ist und
vor allem, ob sie überhaupt etwas falsch gemacht hat.
Ich finde die Frage in der Tat befremdlich, wo man sich ausführlichen
Informationen dazu kaum entziehen kann.
Gruß,
Malte
… bitte meine Antwort auf Malte lesen, glaubt mir, ich
kenne das BEEG in- und auswendigGrüße
EK
keine Rechtsberatung nur Zitate aus den Gesetzen.
hmm, irgendwie fällt mir jetzt kein Kind das pünktlich kam - und hätte mein Töchterchen getan was sie hätte tun sollen dann hätte ich nach heutigem Recht 11 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gehabt 
lg
Bröselchen