Hallo, Talina,
stell’ diese Frage besser bei Ämter und Behörden, da gibt es
eher Wissende!
Ingeborg
Hallo zusammen,
nach dem hinweis von Ingeborg, möchte ich es nun noch einmal hier versuchen eine Antwort zu bekommen. Meine Frage bezog sich hierauf:
::Hallo,
mein Lebenspartner ist seit 8 Monaten mit unserem gemeinsamen
Kind in Elternzeit und bezieht Erziehungsgeld. Jetzt hat sich
die Möglichkeit ergeben nebenbei 1 - 2 Euros abends dazu zu
verdienen. Da ich selbst leider zum 01.01.2004 arbeitslos
geworden bin würde sich das super anbieten.
Jetzt meine Frage - wieviel darf er denn dazu verdienen,
ohne Abzüge vom Erziehungsgeld zu bekommen?Vielen Dank und Grüße
Talina
In der Hoffnung hier eine kleine Antwort zu bekommen
Grüße
Talina