Elternzeit= weniger Jahresurlaub, auch Resturlaub?

Hallo zusammen,

angenommen jemand geht zwei Monate in Elternzeit. Er hat zum Jahresanfang 28 reguläre Urlaubstage und 8 Resturlaubstage aus dem Vorjahr, also 36 Urlaubstage insgesamt.

Aufgrund der zwei Monate Elternzeit bekommt er nun von der Personalabteilung mitgeteilt, dass er nur noch 30 Tage zur Verfügung hätte. Man ging von 36 Tagen gesamt aus.

ist das in Ordnung oder müsste die Personalabteilung hinsichtlich der Kürzung vom regulären Urlaub (28 Tage) ausgehen?

Hallo,

nur zum verständnis nachgefragt, man ist in elternzeit und möchte für die Monate, wo man dabeim beim Kind ist einen bezahlten Urlaubanspruch vom Arbeitgeber?

hth

dass für die beiden Monate kein Urlaubsanspruch besteht ist hier selbstverständlich. Es geht um die Resturlaubstage aus dem letzten Jahr die hier bei der Kürzung mit einbezogen wurden (die 8 Tage die „mitgekürzt“ werden).

Hi!

dass für die beiden Monate kein Urlaubsanspruch besteht ist
hier selbstverständlich.

Nur so als Anmerkung: Es müssen volle KALENDERmonate sein - vom 15.03. - 15.05. wäre bspw. nur EIN voller Kalendermonat …

Es geht um die Resturlaubstage aus
dem letzten Jahr die hier bei der Kürzung mit einbezogen
wurden (die 8 Tage die „mitgekürzt“ werden).

Hätte der AN die 8 Tage bis zum 31.03. nehmen können?
Existiert eine Regelung, die einen Übertrag über den 31.02. hinaus ermöglicht?

Gruß
Guido

Ja, es wären dann volle Monate, 1x z.b. im Juni und 1x im Dezember

Die Resturlaubstage müssen bis Ende März genommen werden, was der Arbetnehmer in diesem Fall angenommen auch getan hat.

Besten Dank!

Hi!

Die Resturlaubstage müssen bis Ende März genommen werden, was
der Arbetnehmer in diesem Fall angenommen auch getan hat.

???
Dann hat er keinen Resturlaub aus 2012 und 23,33 Tage für 2013.

Gruß