Elternzeit zu Ende - Arbeitsplatz weg - ALGII ?

Hallo Experten,

stellt Euch vor die dreijährige Elternzeit endet im Juli 2005. Schon heute ist bekannt, daß der Arbeitsplatz weggefallen ist und die alleinerziehende Mama ziemlich schlecht dasteht.
Wie sieht es im Falle einer Kündigung mit dem Arbeitslosengeld aus? In den letzten drei Jahren wurde ja nichts eingezahlt, in den zwanzig davor schon. Besteht ein Anspruch für die Mama? Oder hat sie halt Pech gehabt weil sie ein Kind für die spätere Rente in die Welt gesetzt hat?
Ach ja: die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartal, Teilzeit ist erstmal nicht geplant

Hmmm neugierig auf den aktuellen Rechtsstand

Zauberm@us

Hallo Zaubermaus,

Ach ja: die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartal …

Ich gehe mal davon aus, dass du nicht selbst kündigst.

Experte kann ich mich leider nicht nennen, trotzdem glaube ich einen Abschnitt im „Merkblatt für Arbeitslose“ (Stand: April 2004, aktuellste Ausgabe) gefunden zu haben, der hilfreich sein könnte. Bei 6.3 in diesem Merkblatt heißt es:

Spezielle Vorschriften zur Vermeidung von Nachteilen für Arbeitslose
Bei folgenden Sachverhalten bestehen Sondervorschriften, durch die Benachteiligungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes vermieden werden sollten:
a) Wenn Sie wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes während des Bezugs von Erziehungsgeld (oder Nichtbezuges wegen der Berücksichtigung von Einkommen) aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung ein geringeres Arbeitsentgelt erzielt haben als zuvor (Teilzeitbeschäftigung), so bleibt diese Zeit bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Ihre Agentur für Arbeit berücksichtigt das vorherige, regelmäßig höhere Arbeitsentgelt.
b) Haben Sie nach einem zusammenhängenden Zeitraum von 6 Beschäftigungsmonaten innerhalb der letzten 3,5 Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Ihre Arbeitszeit nicht nur vorübergehend durch Teilzeitvereinbarung um mindestens 5 Stunden vermindert und hat die verbliebene Arbeitszeit weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betragen, bleibt der Zeitraum mit der verminderten Arbeitszeit bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird auf das vorherige Arbeitsentgelt zurückgegriffen.

Sollte ich dich falsch verstanden haben und du möchtest doch selbst kündigen, kann eine sog. Sperrzeit auf dich zukommen. Das bedeutet, das Arbeitslosengeld für die Dauer von 12 Wochen (bei besonderen Tatbeständen 3 oder 6 Wochen) nicht gezahlt werden kann. Nur wenn für das Verhalten ein wichtiger Grund vorliegt, tritt keine Sperrzeit nicht ein.

Ich hoffe ich konnte dir hiermit behilflich sein. In dem Merkblatt werden auch noch viele andere Fragen bezüglich der Rechte und Pflichten von Arbeitslosen beantwortet. Wer sich dafür interessiert und/oder in dieser Situation ist und noch offene Fragen hat, kann das Heftchen kostenfrei bei jeder Agentur für Arbeit erhalten.

Gruß
Sandra

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Hallo,

ich glaube nicht, dass die Gute dann einfach arbeitslos wird weil man der Platz wegfallen wird:
http://www.l-bank.de/cms/content/geschaeftsfelder/fa…
„Nach Ende des Erziehungsurlaubs lebt das Arbeitsverhältnis in dem Umfang wieder auf, wie es vor Beginn des Erziehungsurlaubs bestanden hat; es sei denn, es wurde zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart. Ob man auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, hängt in erster Linie davon ab, wie konkret der Arbeitsplatz im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung umschrieben ist. In jedem Fall besteht Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.“
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf01966.html
http://www.rechtslexikon-online.de/Elternzeit.html
„Nach dem Ende der Elternzeit haben Mütter und Väter Anspruch, zu den bisherigen Bedingungen entweder auf dem gleichen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.“
Und aus Arbeitgebersicht:
http://www.recht-und-fuehrung.de/arbeitsrecht/kuendi…

Bei mir war das ähnlich, da ist nicht nur mein Arbeitsplatz flöten gegangen, sondern unsere Abteilung wurde eine eigene Firma. Ich habe bei meiner Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub einen adäquaten Arbeitsplatz erhalten (Normalerweise hätte ich ja Anspruch auf den Gleichen gehabt, aber den gabs eben nicht mehr)

Ich würde mich auf jeden Fall bei einem Anwalt beraten lassen!

Gruß
Maja

Hallo

stellt Euch vor die dreijährige Elternzeit endet im Juli 2005.
Schon heute ist bekannt, daß der Arbeitsplatz weggefallen ist
und die alleinerziehende Mama ziemlich schlecht dasteht.

Also erst einmal steht der AG schlecht da, nicht die Mutter. Er muß Dir eine Beschäftigung gemäß AV anbieten, zunächst weitgehend geschützt vor einschneidenden Veränderungen (insbesondere Zeit, Umfang, Ort und Gehalt).

Wie sieht es im Falle einer Kündigung mit dem Arbeitslosengeld
aus? In den letzten drei Jahren wurde ja nichts eingezahlt, in
den zwanzig davor schon. Besteht ein Anspruch für die Mama?

Solange Du nicht kündigst, besteht Anspruch. (Bzw: Auch, wenn Du kündigst, besteht natürlich Anspruch, aber Du bekommst erst eine Sperrfrist)

Ach ja: die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartal,

Die muß der AG natürlich einhalten. Ohne Zustimmung der Landesbehörde kann er am ersten Tag nach der Elternzeit schriftlich kündigen. Bei Geltung des KSchG kannst Du binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü dagegen klagen.

Gruß,
LeoLo