kann ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiterin, die aus der Elternzeit kommt, verlangen, jeden Tag flexibel von 9 bis 20 Uhr (auch Samstags) zu arbeiten? Es gibt ja keinen Kindergarten, der solang aufhat…Die Mutter kann natürlich nur arbeiten, solang die Kita aufhat…und ist nicht so flexibel wie verlangt
Darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit aus solch einem Grund ablehnen?
die Gründe der Mütter spielen dabei überhaupt keine Rolle, wobei neben der Kita auch Großeltern, Partner, Tagesmütter, Babysitter, Freundinnen oder Nachbarn als Betreuungspersonen in Betracht kommen.
Entscheidend ist, ob es ein betriebliches Konzept zur flexiblen Arbeitszeit gibt, von dem hier abgewichen soll und diese Abweichung dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist.