Elternzeit zu Ende wie geht es weiter Sicherheitsdienst

Thema Elternzeit in einen Sicherheitsdienst.Vor Schwangerschaft,hat man 12Std gearbeitet ca. 216 Std im Monat.Nach eintreten der Schwangerschaft,hat der Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 8,5 runtergesetzt wie es das Gesetzt möchte.Nun endet die Elternzeit bald und da stellt man die Frage wie es danach weiter geht.Normal ist ja, das man nach der Elternzeit untergleichen Bedingungen wie vor Schwangerschaft arbeiten kann die 12Std.Dies kann die Alleinerziehende nicht machen.Da sie ja ein Kleinkind hat.Kann man den Arbeitgeber fragen,ob er die Alleinerziehende Teilzeit einsetzen kann im Sicherheitsdienst 8Std?Geht dies überhaupt?Steht der Alleinerziehenden ein Teilzeitarbeitsplatz zu?Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften?Da die Alleinerziehende nicht mal weiß ob es sowas gibt im Sicherheitsdienst.Kündigen möchte sie ungern.Da man auch nicht weiß, wie es dann beim Arbeitsamt aussieht ob man eine Sperre bekommt?Wenn Sie kündigt.Aufhebungsvertrag?Steht der Alleinerziehenden Arbeitslosengeld zu?Was müsste Sie da beachten das Sie dies bekäme nach Beendigung der Elternzeit?Wenn es keine Einigung gibt das man die Stundenzahl von 12 auf 8 am Tag runter nimmt.Danke für die Antworten.

Die Frage kann ich nicht beantworten, könnte nur z. B. diesen Artikel http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitsre… dazu empfehlen, oder mit ‚anspruch auf teilzeit‘ zu googeln.
Nach der Elternzeit kann man anscheinend einen Antrag auf Teilzeit stellen. Man muss aber direkt gucken, dass man seinen Teilzeitwunsch nicht zu kurz befristet, denn man kann anscheinend nur ca. 2 solcher Anträge stellen.

Vor Schwangerschaft,hat man 12Std gearbeitet

12 Stunden täglich? Ist das denn wenigstens vorwiegend Bereitschaftsdienst?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Arbeitsagentur verlangen kann, dass man zugunsten seiner Arbeit sein kleines Kind unbeaufsichtigt lässt oder mehr als 12 Stunden täglich in die Kita bringt. Arbeit muss ja nur angenommen werden, wenn sie zumutbar ist.

Selber kündigen muss man aber doch auf keinen Fall. Man kann ja schlimmstenfalls einen Antrag auf Teilzeit stellen und sich andernfalls weigern, mehr als 8 Stunden täglich zu arbeiten. Ggf. wird man dann entlassen. Ich stelle mir im Moment vor, dass es so umkomplizierter wäre.

Viele Grüße

DP, so ungeduldig?
G

Wenn die betreffende Person schon 8 Jahre in dem Gewerbe gearbeitet hat,sollte ihr eigentlich bekannt sein,das „Teilzeit-Stellen“ in diesem Gewerbe rar sind.
Nicht umsonst sieht ja auch der Tarifvertrag bereits 260 Stunden im Monat als Soll vor,weil die Entlohnung so niedrig ist,das selbst eine Vollzeitkraft soviele Stunden ableisten muss um überhaupt ein einigermaßen zufriedenstellendes Einkommen zu erzielen.

Moin,
sonst wird immer wegen FAQ0815 gejault und wenn die UP sich die Mühe macht, den Text ohne „ich“ zu schreiben, gibt’s Mecker wegen DP…

Hast du auch ne Antwort auf die Frage?

Auch grußlos