Elternzeit zweites Kind

Ich habe noch Elternzeit für das erste Kind bis 30. März 2013. Das zweite Kind kam am 9. Dezember zur Welt. Ich möchte bei meinen Arbeitgeber wieder zwei Jahre Elternzeit beantragen. Ab wann geht die dann los und wie lange dauert die dann? Überschneidet sich die mit der vom ersten Kind?

Hallo Jackie,
vom Rechtsgebiet Elternzeit habe ich keine Ahnung. Sorry. Da müssen andere um Rat gebeten werden. Trotzdem einen guten Rutsch ins Neue Jahr !
Herzliche Grüße
Bernhard

Hallo,

mit Elternzeit habe ich leider kein Erfahrung.
Die Regeln wurden ja auch grade erst wieder geändert.

Ciao Ricco

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Hallo,

auf diese Frage kann ich keine Antwort geben. Das ist nicht meine Liga. Schade. Aber irgend Jemand weiß das sicher.

Alles Gute
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Hallo jackie2182,
das ist leider nicht mein Gebiet. Ich hoffe, jemand anders kann Ihnen die Frage beantworten.
viel Glück für 2013!
florestino

Hallo jackie2182,

sorry, dass ich erst heute antworte. War ein paar Tage unterwegs.

Also, zunächst einmal zu meiner eigenen Absicherung muss ich anmerken, dass meine Aussagen ausschließlich Hinweise sein können, keinesfalls eine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt, der dies dürfte.
Ich kann höchstens einen ersten Anhalt geben und so sind meine Ausführungen auch zu verstehen.

Nun zu Deiner Frage, wann die Elternzeit anfängt zu laufen.

Leider bin ihc da selbst nicht vollständig bewandert, so dass ich selbst ein wenig im Internet gesucht habe. Meine Referenzseite ist die des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dort kannst Du alles nachlesen, den direkten Link habe ich unten angefügt.

Danach verhält es sich scheinbar so, dass die Elternzeit sich normalerweise direkt an die Mutterschutzfristen anschließt, muss dann entsprechend mindestens 7 Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden.

Es ist aber auch möglich, die Elternzeit zu verschieben, also variabel auf einen anderen termin zu legen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.

Der Anspruch auf Elternzeit ergibt sich auch § 15 Abs. 1 BEEG bei leiblichen, erziehungsberechtigten Eltern.

In § 15 Abs. 2 BEEG ist die Dauer und der Beginn geregelt. Liest man hier Satz 2, so ist dort geregelt, dass die Elternzeit bei mehreren Kindern für jedes gilt, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.

Danach sollte es nun so sein, dass die neue Elternzeit auf Antrag entsprechend mit Ablauf der 1. Elternzeitperiode beginnen dürfte.

Ich schreibe dies hier ein wenig vage, da ich das dort so lese.

Um hier eine definitive Aussage zu erhalten, würde ich empfehlen, einfach einmal beim Jugendamt oder einer Familienberatungsstelle nachzufragen. Dort wird das Fachwissen vorhanden sein und die Auskunft ist kostenlos.

Wie gesagt, der Anspruch ergibt sich aus § 15 BEEG (Bundesentgelt- und Elternzeitgesetz)

Hier die Fundstellen im Internet:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=1631…

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

Viel Glück

eterno