Hallo,
folgender Fall und so weit die Thematik durch dieses Forum verstanden wurde;
Mann ist GK-(unterhalb der VPG) und seine Frau PK(oberhalb der VPG) versichert.
Sie befindet sich derzeit noch im Mutterschutz.
Das Kind wäre derzeit nicht innerhlab der Familienversicherung, da die Frau in der PK mehr verdient.
Sie wird aber nach Ende des einjähriges Elterngeldbezuges, innerhalb der weiteren Elternzeit und danach nicht mehr voll arbeiten und somit weniger verdienen wie Ihr Mann und unterhalb der VPG liegen. Da Sie sich selbst aber hat damals von der VPG befreien lassen, ist eine Rückkehr in die GK jedefalls bei Verbleib bei Ihrem derzeitgen AG ausgeschlosssen.(?)
Das Kind könnte dann aber beim Mann mit familienversichert werden.
Frage:
Muss das Kind in der Zwischenzeit freiwillg in der GK oder PK versichert werden oder gibt es einen Weg direkt in die Famielenversicherung, da des jetzigen Elterngeldes und auch späteren weiteren geringeren Verdienst?
Gibt es bei der freiwilligen Versicherung des Kindes eine AG-Anteil zu 50% ?
Gruß
Sven