Nimmt man ein Pflegekind auf, kann man bis zum achten Geburtstag des Kindes für bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Z.B. man nimmt eine Fünfjährige auf, teilt dem Arbeitgeber mit, dass man nächsten Monat in Elternzeit geht (Fristen gelten für Pflegekinder nicht) und nennt ihm den achten Geburtstag des Kindes, an dem die Elternzeit vorbei wäre.
Wie sieht die Situation aus, wenn man Hartz IV bezieht? Gelten hier die gleichen Rechte? Falls ja, wo steht das?
Es geht mir lediglich um die Beantwortung dieser Frage, nicht um Elterngeld o.ä. Alles Andere weiß ich.
Es tut mir Leid aber ich kann seit dem Umbau dieser Seite nichts mehr was ich kopiert habe wieder einfügen.Und drei Seiten möchte ich nicht neu schreiben. Schade, ich hätte villeicht helfen können.
nach meiner Ansicht müsste das auch für Hartz IV gültig sein. Ich nehme an, es geht Ihnen um die Verpflichtung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, die vom Jobcenter gefordert wird. In Bezug auf die finanzielle Leistung ist Elternzeit ja nicht relevant. Nun gibt es oft widersprüchliche Entscheidungen der Jobcenter und der Verwaltungsweg einschließlich Klage ist lang, aber ich würde auf jeden Fall versuchen, diesen Anspruch durchzusetzen. Begründbar ist das ja: ein Pflegekind braucht diesen Zeitraum, um sich in der Familie einleben zu können, die Präsenz der Bezugsperson (Pflegemutter) ist da wichtig. Vielleicht kann das Jugendamt da noch unterstützend ein Schreiben fürs Jobcenter machen, in dem dies ausgeführt wird.
Ich hoffe, das hilft.
LG
erza
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich sehe das genauso. Aufgrund der Traumata von Pflegekindern sind diese drei Jahre in jedem Fall für ein sicheres Bindungsverhalten notwendig, bevor eine Ganztagsbetreuung evtl. in Erwägung gezogen werden kann.
Leider kennt sich das Jugendamt, bzw. der Pflegekinderdienst mit diesem Fragen überhaupt nicht aus. Die verweisen auf die Jobcenter. Deren Mitarbeiter wissen aber auch nicht Bescheid.