Elternzeitende, Krank und Arbeitslos

Guten Tag,
mein Problem ist, ich bin seit dem 28.08.2020 Krank geschrieben (Operierter Sehnenabriss im Fuß) und zeitgleich am 28.08.2020 endet meine Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich im Mutterschutz. Dieser endete mit dem laufendem Arbeitsvertrag, so dass ich nach der Elternzeit normales ALG I erhalten sollte. Ab dem 29.08.2020 würde ich ALG I beziehen.
Jetzt verweigern aber KK und AA die Zahlung. Jeder sagt, " er wäre nicht zuständig, da der Unfall in der Elternzeit passiert ist".
Ich bekomme also jetzt kein Geld!
Wer ist denn jetzt für mich zuständig? Ich muss meine Rechnungen und Miete zahlen aber beide schieben sich die Sache hin und her.
Einer muss ja zuständig sein. Und meiner Meinung nach, für die nächsten 6 Wochen das Arbeitsamt. Sehe ich das so richtig oder ist wirkleich keine zuständig und ich muss Hartz IV beantragen?
Danke und schönen Tag
Stephanie

Hallo,

gibt es von KK und/oder AA rechtsmittelfähige Bescheide? Oder hast Du dich mit mündlichen Aussagen abspeisen lassen ?

Und wann endete eigentlich das Arbeitsverhältnis und warum?

&tschüß
Wolfgang

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Gute Besserung auf jeden Fall erstmal!

Habe mit beiden heute telefoniert und es ist wohl tatsächlich so ,und ich kann es kaum glauben,
dass wenn man in der Elternzeit krank wird und von der Krankgeschriebenen Elternzeit in die Arbeitslosigkeit wechselt, keiner für Zahlungen verpflichtet ist.
Die Krankenkasse empfahl mir mich sofort gesund schreiben zu lassen und mich dann Arbeitslos zu melden. Und dann, weil ich ja nicht arbeiten kann, mich wieder Krannkschreiben lassen.
Kann das irgendjemand glauben?!?! Es ist aber so.
Für die tage, die ich bis dato Krank bin, soll ich Hartz IV beantragen.

Der post hier kann Geschlossen werden, weil es keine, und ich kann das immer noch nicht glauben, Rechtsmittel gibt.

Danke

Hallo,

Du bist ganz schön leichtgläubig, wenn Du Dich auf telefonische Auskünfte verlässt.

Und das hier

ist schlicht und ergreifend Unsinn. Einen Rechtsweg gibt es bei Bescheiden von behörden oder Sozialversicherungsträger immer. Aber dafür brauchst Du einen „rechtsmittelfähigen“ Bescheid und nicht nur irgendetwas vom Hörensagen.

Vielleicht bequemst Du Dich ja doch mal, auf die Fragen zu antworten.

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