Liebe wer-weiss-was’ler,
Fristen und deutsches Recht sind doch etwas schönes deshalb folgender kniffliger Fall:
Eine AN möchte beim AG Elterzeit beantragen, der voraussichtliche Geburtstermin lt. Mutterpass wäre der 18.08. aufgrund medizinischer Indikation wird das Baby aber bereits am 06.08. via sectio geholt. Die Elterzeit beginnt sozusagen 12 Tage später als „berechnet“, da ja die 12 Tage, die das Baby eher geholt wird an den Mutterschutz hinten angehangen werden. D.h. der Mutterschutz geht bis einschließlich 13.10. ab dem 14.10. beginnt sozusagen die Elterzeit.
Nun gibt es ja die Frist, die Benachrichtigung beim AG spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elterzeit einzureichen. Man genießt allerdings nur max. 8 Wochen vor Elterzeit Kündigungsschutz, d.h. es ist hier ganz besonders wichtig den Termin einzuhalten (insofern man einen bösen AG) hat.
Nun stellt sich die Frage: Wann müsste die Benachrichtigung den AG erreichen?
Lt. Rechnung könnte der Antrag in der Woche vom 26. - 30.08 dem Chef vorliegen, oder liegt man hier falsch und es ist die Woche vom 19. - 23.08.
Weiterhin hält sich im Internet das / die (in meinen Augen Gerücht) Meinung:
Der Antrag muss prinzipiell, unabhängig vom berechneten Geburtstermin und eingetretenem Geburtstermin in der ersten Woche nach Geburt dem Chef vorliegen.
Oder sind die Fristen nur für den Mann besonders wichtig, da die Frau nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht und der Kündigungsschutz sowieso fortbesteht?
Was ist denn nun richtig?
LieGrü und vlD im Voraus
Lia