EM-Rente Entgeltpunkte bei Krankengeld/Minijob

Hallo,

wie werden die Entgeltpunkte bei Krankengeld errechnet? Wird das Krankengeld dann wie ein Einkommen behandelt, also auch dem Gesamtdurchschnittsverdienst aller Versicherten gegenüber gestellt?

Wie wird es bei Minijobs zusätzlich zur Hauptbeschäftigung gemacht? Der AG führt ja einen Pauschalbetrag an SV-Versicherungen ab, heißt das, dass der zusätzliche Minijob auch als Einkommen hinzugerechnet wird und man hierfür auch Entgeltpunkte bekommt?

Vielen Dank,
Painter

Hallo,

wie werden die Entgeltpunkte bei Krankengeld errechnet? Wird
das Krankengeld dann wie ein Einkommen behandelt, also auch
dem Gesamtdurchschnittsverdienst aller Versicherten gegenüber
gestellt?

Vom errechneten krankengeld sind Rentenversicheruingsbeiträge abzuführen, dabei zahlt die Kasse die eine Hälfte und der Krankengeldempfänger die andere - die Beiträge werden durch die Kasse gemeldet.

Wie wird es bei Minijobs zusätzlich zur Hauptbeschäftigung
gemacht? Der AG führt ja einen Pauschalbetrag an
SV-Versicherungen ab, heißt das, dass der zusätzliche Minijob
auch als Einkommen hinzugerechnet wird und man hierfür auch
Entgeltpunkte bekommt?

nein, bekommt man nicht - man kann aleerdings eine Aufstockung dieser Beiträge beantragen, den Anteil dazu selbst zahlen und bekommt die gesamten RV-Beiträge auf sein Konto angerechnet.

Vielen Dank,
Painter

Gruß
Czauderna

Entgeltpunkte auch bei Minijobs
Hallo Guenter,

auch bei Minijobs für die der Arbeitgeber allein die pauschalen RV-Beiträge zahlt, gibt es Entgeltpunkte. Siehe § 76b SGB VI.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__76b.html

Gruß Woko

RV-Beiträge aus Krankengeld nur 80% des Entgeltes
Hallo,

für die Zeit des Krankengeldbezuges gilt als Entgelt für die RV-Beiträge nur 80% des der KG-Berechnung zugrunde liegenden Entgeltes.
(§ 166 SGB VI).

Gruß Woko

Hallo Woko,

dieses Gesetz habe ich auch gefunden, war mir nur unschlüssig. Die Beschreibung der Berechnung ist sehr gewöhnungsbedürftig. Diesen megaverschachtelten Satz muss man wohl öfter lesen, bevor man es versteht.

DANKE, Painter

P.S.: Werden vom gezahlten Krankengeld an den Versicherten, 80% nur zur Rentenberechnung berücksichtigt, oder wie war das gemeint? Soll heißen, das gez. Krankengeld, davon 80% und diesen Betrag mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gegenrechnen??? Sprich, Engeltpunkt auf 80% des Krankengeldes…uff, ich kann auch Schachtelsätze

Danke, nochmal Painter

Hallo,

das Verhältnis der persönlichen Entgelte zum durchschnittlichen Entgelt aller Versicherten wird ermittelt, um die Entgelte in Entgeltpunkte umzurechnen.

Wenn das Verhältnis 1:1 ist, also das eigene jährliche Einkommen genau dem Durchschnitt entspricht, dann hat man 1,0 Entgeltpunkt. Das entspricht dann derzeit einem monatlichen Rentenwert von 27,20 € West bzw. 24,13 € Ost.

Das Entgelt wird nicht aus 80% des Krankengeldes berechnet, sondern aus 80% des zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Das ist ein Unterschied, da das KG ja selbst schon auf 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettolohnes beschränkt ist.

Gruß Woko

Hallo Woko,

ich habe ein Brett vorm Kopp. Also, ist es richtig, dass zum Bruttoeinkommen eines Jahres das gezahlte Krankengeld des Jahres hinzugerechnet wird und von diesem Betrag dann das Durchschnittseinkommen aller Versicherten gegengehalten wird?

Wie ist das beim Minijob? Welcher Betrag wird hier zur Gegenüberstellung mit dem Durchschnittsverdienst aller Vers. genutzt? Die ausgezahlten 400 € pro Monat, oder das Brutto also ca. 520 € was der AG abdrücken muss?

DANKE, Painter

Hallo,

a. nicht das KG wird dem anderen Arbeitsentgelt zugerechnet, sondern das der KG-Berechnung zugrunde liegende AG (80%).

b. das Entgelt aus dem versicherungsfreien Minijob wird nur im Verhältnis 15% : 19,9% = 0,7537 berücksichtigt. Nur in diesem Verhältnis hat der AG ja den RV-Beitrag im Verhältnis zum regulären Beitrag entrichtet. (§ 76b Abs. 2 SGB VI)

Gruß Woko

Hallo Painter,

maßgebend ist der tatsächliche Verdienst. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt natürlich unberücksichtigt.

Zur Ergänzung der bisherigen Antworten:
Für Entgelte aus Mini-Jobs für die Pauschalbeiträge gezahlt werden, wird ein Zuschlag zu der Summe der ermittelten Entgeltpunkte festgestellt.
D.h., die Entgeltpunkte aus Beitragszeiten werden durch diesen Zuschlag nicht verändert. Dies ist von Bedeutung für die Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten, der sich aus den Beitragszeiten ergibt.
Erst wenn die eigentliche Rentenberechnung aus allen Zeiten abgeschlossen ist, wird der Zuschlag zu diesen Entgeltpunkten addiert.

TrixiMaus

DANKE