Em rente nachzahlung verrechnet wann auszahlung

em rente bewillig mit alg verrechnet wann nachzahlung der rente
em rente am 01.08.10 rueckwirkend bewilligt zahlung vom arbeitsamt zum 01.01.10 eingestellt nachzahlung verrechnet erste zahlung der rente zum 01.01.11 rentennachzahlung bis 31.12.10
meine frage wann wird die nachzahlung ausgezahlt zum 30.11.10 oder zum 31.12.10 ?

ich bedanke mich im vorraus

N´abend,

irgendwie scheint mir der Sachverhalt nicht ganz schlüssig.

em rente am 01.08.10 rueckwirkend bewilligt

Zu wann? Befristete oder unbefristete Rente?

zahlung vom
arbeitsamt zum 01.01.10 eingestellt

Echt so früh? Bei den Fällen, an die ich mich entsinnen kann, haben die mindestens bis zum Bescheiderlass gezahlt.

meine frage wann wird die nachzahlung ausgezahlt zum 30.11.10
oder zum 31.12.10 ?

Renten werden immer zum Ende des Monats ausgezahlt, ich würde hier sogar tippen, dass die laufende Rente erst Ende Januar gezahlt wird, wenn die laufende Zahlung im Januar beginnt. Der Wortlaut des Bescheides wäre hier hilfreich.

Man kann aber eine Abschlagszahlung beim Rentenversicherungsträger beantragen.

Greetz
S_E

danke erst einmal für die schnelle antwort.
laut bescheid
die rente beginnt am 01.08.10 und ist befristet und endet mit dem 31.01.13
fuer die zeit ab 01.01.11 werden laufend monatlich x gezahlt
für die zeit vom 01.08.10 - 31.12.10 beträgt die nachzahlung x
und der aufhebungsbescheid vom arbeitsamt die bewilligung von arbeitslosengeld wird ab dem 01.11.10 aufgehoben.

sage schon mal danke

fuer die zeit ab 01.01.11 werden laufend monatlich x gezahlt

Kommt Ende Januar zur Auszahlung.

für die zeit vom 01.08.10 - 31.12.10 beträgt die nachzahlung x
und der aufhebungsbescheid vom arbeitsamt die bewilligung von
arbeitslosengeld wird ab dem 01.11.10 aufgehoben.

Also haben wir hier einen Überschneidungszeitraum vom 01.08. bis 31.10… Damit bleibt vom Nachzahlungszeitraum noch November und Dezember. Das wird dann auch erst Ende Januar ausgezahlt. Aber man kann -wie gesagt- beim Rentenversicherungsträger einen Abschlag beantragen, wenn man den Sachbearbeiter sehr nett drum bittet (zumindest ich habe es öfter mal gemacht).

Greetz
S_E

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Hallo Katerauge,

die Nachzahlung wurde von der DRV wegen eines Erstattungsanspruches vorläufig einbehalten.
Sobald die Arbeitagentur bei der DRV den Anspruch beziffert hat, erfolgt die Abrechnung der Nachzahlung.
Der Rentner erhält darüber eine entsprechende Mitteilung.
Mit der Abrechnung wird gleichzeitig auch der an den Rentner zu zahlende Betrag als „Einmalzahlung“ angewiesen und dürfte so ca. 10 Tage später dem Bankkonto gutgeschrieben sein.

Gruß von TrixiMaus

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Hallo TrixiMaus,

besten Dank für Deine Antwort, daß hilft mir sehr weiter.
Ich hatte schon gedacht ich müßte jetzt bis zur Rentenzahlung ende Januar Warten.
Vielen Dank noch mal

LG

Katerauge