EM-Rente oder Sozialamt?

Hallo,

jemand (30 Jahre, Mann) ist berufsunfähig geworden aufgrund phychischer und psychischer Dinge (GdB 80). Voraussichtlich für sein ganzes Leben. Ansprüche gegenüber seiner privaten BU-Versicherung hat er geltend gemacht. Wenn die BU-Versicherung ablehnt, wie geht es dann weiter? Er war früher selbständig, deshalb hat er so gut wie nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Seit 1 Jahr lebt der Mann von ALG2. Sofern ein Gutachter nun feststellt, daß er dauerhaft berufsunfähig ist, wie geht es für diesen Mann dann weiter, hat er Anspruch auf EM-Rente? Oder muß er jedes Jahr zum Sozialamt? Wie läuft das eigentlich mit Kindern die behindert geboren werden, die haben doch auch noch nie was eingezahlt in die gesetzliche Rentenversicherung, leben die von Sozialhilfe oder von was?

Er war
früher selbständig, deshalb hat er so gut wie nichts in die
gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Seit 1 Jahr lebt
der Mann von ALG2. Sofern ein Gutachter nun feststellt, daß r
dauerhaft berufsunfähig ist, wie geht es für diesen Mann dann
weiter, hat er Anspruch auf EM-Rente?

Höchst mutmaßlich nicht, weil die entsprechenden beitragsrechtlichen Zeiten vor Eintritt der EM fehlen.
Ob diese erfüllt sind kann aber letztlich nur der Rentenversicherungsträger sagen. Es wird immer auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung abgestellt, Autounfall, Banküberfall mit abschließender Psychose, Tsunami, etc.

Es gibt da zwar noch Exotenvorschrift wenn man die beitragsrechtlichen Zeiten nicht beisammen hat, aber ich persönlich hab das bis dato erst einmal gesehen. Aber falls es interessiert: hier gucken.

Wie läuft das eigentlich mit Kindern die
behindert geboren werden, die haben doch auch noch nie was
eingezahlt in die gesetzliche Rentenversicherung, leben die
von Sozialhilfe oder von was?

Folgende Sozialleistungen gibt es:

  • Leistungen der Ausbildungsförderung
  • Leistungen der Arbeitsförderung
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
  • Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
  • Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
  • Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Leistungen der Sozialhilfe
  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Da passt m.E. vorrangig nur die Sozialhilfe. Oder Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden.

Greetz
S_E

Hallo

Wenn kein ALG 2 wegen Erwerbsminderung oder nicht mehr möglicher Vermittlung eingestellt wird, dann wird weiter nach dem SGB 12 gezahlt.
>>Dieser gilt für Altersarmut und Erwerbsunfähigkeit>>
Die Sätze sind etwa gleich denen beim ALG 2.

für die Fleißarbeit=Sternchen! :wink: owT
VG René

Man muss nur wissen wo es steht - und im SGB I stehen sogar brauchbare Sachen drin =)

Greetz
S_E