Er war
früher selbständig, deshalb hat er so gut wie nichts in die
gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Seit 1 Jahr lebt
der Mann von ALG2. Sofern ein Gutachter nun feststellt, daß r
dauerhaft berufsunfähig ist, wie geht es für diesen Mann dann
weiter, hat er Anspruch auf EM-Rente?
Höchst mutmaßlich nicht, weil die entsprechenden beitragsrechtlichen Zeiten vor Eintritt der EM fehlen.
Ob diese erfüllt sind kann aber letztlich nur der Rentenversicherungsträger sagen. Es wird immer auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung abgestellt, Autounfall, Banküberfall mit abschließender Psychose, Tsunami, etc.
Es gibt da zwar noch Exotenvorschrift wenn man die beitragsrechtlichen Zeiten nicht beisammen hat, aber ich persönlich hab das bis dato erst einmal gesehen. Aber falls es interessiert: hier gucken.
Wie läuft das eigentlich mit Kindern die
behindert geboren werden, die haben doch auch noch nie was
eingezahlt in die gesetzliche Rentenversicherung, leben die
von Sozialhilfe oder von was?
Folgende Sozialleistungen gibt es:
- Leistungen der Ausbildungsförderung
- Leistungen der Arbeitsförderung
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
- Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
- Kindergeld, Erziehungsgeld und Elterngeld
- Wohngeld
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Leistungen der Sozialhilfe
- Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Da passt m.E. vorrangig nur die Sozialhilfe. Oder Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden.
Greetz
S_E