EM-Rente und Arbeitsvertrag

Hallo,

angenommen jemand bekäme eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Dt. Rentenversicherung zugesprochen und wäre außerdem zu 50% schwerbehindert.

Er befindet sich seit vielen Jahren in ungekündigter Stellung bei seinem Arbeitgeber und bekommt von diesem eine Invalidenrente, die sich aus seinem Altersvorsorgeplan errechnet hat. Dieser Status soll auch so erhalten bleiben.

Nun die Fragen dazu:

  1. Welchen Verlauf muss das Arbeitsverhältnis nehmen, muss es bestehen bleiben um die Invalidenrente weiterhin zu bekommen oder kann es ggfs. einen Aufhebungsvertrag mit dem AG geben ?

  2. Wandelt sich die Invalidenrente des AGs bei Erreichung des entsprechenden Alters in der gleichen Höhe zur Altersrente um ? Oder erfolgen Abzüge ?

  3. Kann der Rentner langfristig gesehen vielleicht einen 400,- Euro-Job annehmen (darf er mit

Hallo Carolin,

könnte es sein, dass hier etwas verwechselt wird ?

Invalidenrente und Altersvorsorgeplan passen nicht zusammen.
Außerdem wäre es hilfreich, wenn hier eine Info erfolgt,
um welchen Versorgungsvertrag (Betriebliche Altersversorgung) es sich hier handelt.

Auch ist mir nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber selbt eine Invlidenrente an seine Arbeitnehmer zahlt. Daher bitte auch den
Arbeitgeber nennen.

Wie kommt es, dass eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis besteht.

Gruß Merger

Hallo merger,

danke für deine Antwort, ist der Fall so ungewöhnlich ?

Der AN meldet sich krank und bleibt dauerkrank. Er bekommt erst eine Lohnfortzahlung, dann Zuschuss zum Krankengeld und dann - mit dem nachgewiesenem Beginn der Rentenzahlung durch die Dt. Rentenversicherung - vom AG eine (sogenannte ?) Invalidenrente.

Die wird tatsächlich hochgerechnet aus der betrieblichen Altersvorsorge, die AN und AG über die Jahre geleistet haben.

Das Arbeitsverhältnis ruht, es stehen auch noch Zahlungen aus dem Zeitarbeitskonto aus, der AN sei nie gekündigt worden sondern läuft als „Rentner“.

Es scheint sich ggfs. um einen ziemlich großen (Konzern) und sozialen AG zu handeln …

MfG Carolin

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Hallo,

da arbeitsrechtlich so gut wie völlige Gestaltungsfreiheit bei Wohltaten wie Invalidenversorgungsbezüge besteht, kann da alles Mögliche geregelt worden sein, sowohl dass die Bezüge enden, wenn man nicht mehr beschäftigt ist als auch das Gegenteil, das andere Leistungen anzurechnen sind oder auch nicht, dass man hinzuverdienen darf oder eben auch nicht.

Das kann niemand anders beantworten als jemand vom Fach, dem die Rechtsquelle und ggf. die Versicherungsbedingungen (falls die Leistung versichert wurde, um die eigene Bilanz nicht zu belasten) vorgelegt werden.

VG
EK

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