Karl lebt im Ausland und stellte seinen EM-Renten Antrag im Januar 2012.
Anfang des Monats erhielt Karl seinen EM-Rentenbescheid mit Beginn 01.01.12, sowie Nachzahlung i.H. von ca. 20.000€. 1. Zahlung wird zum 01.09.2015 sein, bis dahin keine Überweisung. Was aber uns irritiert ist der Hinweis, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird da zunächst Ansprüche anderer Stellen geklärt werden müssen!
Karl lebte all die Zeit von Uns machte Schulden, jetzt sowas.
Was würden Sie an seiner Stelle tun? Darf die DRV so etwas tun?
Servus,
es fehlt die Information, wie es zu möglichen Ansprüchen anderer Stellen kommen kann. Die sind dem Antragsteller viel besser bekannt als irgendjemandem hier.
Wenn es sich um eine Routineabfrage handelt, ob in der fraglichen Zeit von irgendeiner anderen Stelle Hilfen zum Lebensunterhalt oder sonstwas bezogen worden ist, was sich zur Rente subsidiär verhält, kann man die Prüfung sicherlich beschleunigen, indem man selber aktiv wird.
Der erste Schritt dazu wäre die Klärung, welche anderen Stellen hier aus der Sicht der DRV in Frage kommen.
Schöne Grüße
MM