EM-Renten Antrag erst nach 4! Jahren stattgegeben, aber DRV sperrt die Nachzahlung!

Karl lebt im Ausland und stellte seinen EM-Renten Antrag im Januar 2012.
Anfang des Monats erhielt Karl seinen EM-Rentenbescheid mit Beginn 01.01.12, sowie Nachzahlung i.H. von ca. 20.000€. 1. Zahlung wird zum 01.09.2015 sein, bis dahin keine Überweisung. Was aber uns irritiert ist der Hinweis, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird da zunächst Ansprüche anderer Stellen geklärt werden müssen!
Karl lebte all die Zeit von Uns machte Schulden, jetzt sowas.
Was würden Sie an seiner Stelle tun? Darf die DRV so etwas tun?

Servus,

es hat sich nichts geändert, seit Du diese Frage vor ein paar Tagen das letzte Mal gestellt hast:

Wenn es für die DRV Grund oder Anlass zu der Vermtung gibt, dass für den Zeitraum 01.01.2012 andere Leistungen bezogen worden sind, die sich zur Erwerbsminderungsrente subsidiär verhalten. muss sie dieses natürlich prüfen, bevor sie die Rente an einen Empfänger auszahlt, von dem sie im Zweifelsfall nichts wiederbekommt, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Auszahlung parallel zu anderen Leistungen erfolgt ist.

Welche anderen Stellen in Frage kommen, wird der Rentenbezieher selber am besten wissen, in Frage kommen z.B. Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und andere mehr.

Man kann die Prüfung beschleunigen, indem man selbst daran mitwirkt. Es ließe sich z.B. von KV, BG, dem lokalen Träger der Grundsicherung (falls in dem Land vorhanden) und dem letzten in Deutschland zuständigen Träger der Grundsicherung bescheinigen, dass in dem fraglichen Zeitraum keine Leistungen bezogen wurden.

Schöne Grüße

MM