EM Rentenanspruch

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand zu folgenden Fragen antworten gäben kann.

Ich habe gesundheitliche Beschwerden seit 20 Jahren schon wie Zwangsstörungen schwere Depressionen und Panikattacken bin aber leider erst knapp 40 Jahre alt.

Ich habe mehr beim jetzigen Arbeitgeber knapp 7Jahre am Stück und bin noch dort beschäftigt.

Frage 1
Soll man den Antrag mit Abstimmung des Psychiaters stellen?
Frage 2
Also in den letzten 5 Jahre sind ja 3 Jahre einbezahlt. Heißt das das ich wenn gekündigt wird man bzw. nach Anspruch von Arbeitslosengeld 1 man 2 Jahre Zeit hat seine em rentenantrag durchzusetzen hat wenn man nach ALG 1 kein Anspruch auf Hartz 4 hat wegen anderen Einkünften wie Mieteinnahmen. Erlischt dann mein Anspruch und muß krank nochmal in 5 Jahren 3 Jahre erwerbstätig sein? Ich frage da ich nach alg 1 kein Anspruch habe auf alg 2 und keine rentenbeiträge gezahlt werden.

Falls ja:

Was ist wenn die 2 te Tätigkeit geringer bezahlt wird welche einkunftshöhe ist relevant für die em Rentenhöhe.

Frage 3

Darf mich der Arbeitgeber in der Zeit auf Antrag em rente und bei Durchsetzung in den 3 Jahren kündigen.

Über antworten wäre ich dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
Was deinen Rentenanspruch und evtl. Rentenhöhe angeht, da solltest du dich direkt an die Rentenversicherung wenden und eine verbindliche Auskunft einholen - ggf. muss ja auch noch eine Kontenklaerung durchgeführt werden.
Nein, wenn jemand einen Rentenantrag gestellt hat dann besteht nicht deshalb automatisch ein Kündigungsschutz.
Gruß
Czauderna

Hallo,

eins mal vorweg: eine - auch schwere psychische Erkrankung - bedeutet nicht unbedingt (Teil-)Erwerbsminderung. Dabei kommt es eher auf spezielle Auswirkungen wie zB Konzentrationsfähigkeit, Erschöpfbarkeit, Möglichkeit des Arbeitsweges, Möglichkeit der Heimarbeit etc. an.
Schließlich bezieht sich Erwerbsminderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in allen Facetten einschl. einfachster Tätigkeiten. Dank Agenda 2010 gibt es dabei weder Berufsschutz und erst recht nicht Schutz des sozialen „Besitzstandes“.

aufgrund der äußerst restriktiven Antragsbearbeitung der DRVen sollte man unbedingt auf Rechtsschutz im Sozialrecht zurückgreifen können - sei es als Gewerkschaftsmitglied, sei es durch private RSV.

Hast Du denn einen Schwerbehindertenausweis und - falls ja - was sagt denn das zuständige Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst zu Deiner Arbeitsfähigkeit ?

Natürlich sollten die behandelnden Ärzte nicht nur informiert sein, sondern möglichst den Antrag unterstützen. schleißlich werden idR von Ihnen Befundberichte angefordert.

der Sinn deiner Ausführungen ist dunkel. Falls aber kein Anspruch auf ALG II besteht, gibt es während des Verfahrens nach Auslaufens des ALG I auch noch die Möglichkeit der Grundsicherung nach SGB XII - ggfs. mit Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen.

Wie schon geschrieben, entsteht durch den Rentenantrag kein besonderer Kündigungsschutz.
Wird der Rentenantrag aber während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses befristet bewilligt, endet das Arbeitsverhältnis durch die befristete Rente nicht. Zwar kann der AG auch dann noch versuchen zu kündigen, die Kündigung hat aber kaum praktische Aussicht auf Erfolg.

&Tschüß
Wolfgang

Ein Hoch auf die Agenda 2010 mit Hartz 4 … sie haben vielen Menschen und Familien endgültig das Leben zerstört !!!

Hallo,
Was hat das ALG-2 mit der Erwerbsminderungsrente zu tun ?
Gruß
Czauderna

… zB das es aus dem gleichen Geist entstanden ist, der auch bei Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit) dafür sorgte, daß das Niveau der sozialen Sicherung auf ein vorher unbekanntes Maß abgesenkt hat ???

Zynische Grüße
Wolfgang

1 Like

Entschuldigung „Guenter_Czauderna“, ich dachte man kann den Sinn meines Kommentares auch ohne Betriebsanleitung verstehen.

Ich wollte damit kurz und bündig zum Ausdruck bringen, dass unsere immer so hoch gelobten sozialen Leistungen (stillschweigend) immer weniger werden und immer umständlicher zu bekommen sind. Es liegen Milliarden für diesen Bereich brach, aber weil die Betroffenen überhaupt nicht wissen, dass es bestimmte Hilfen für sie gibt und unsere Beamten der zuständigen Ämter - die oft wirklich gute Arbeit leisten - diese Hilfen leider vergessen oder nicht auf diese Hilfen hinweisen … sind diese Hilfen zwar offiziell da, aber 80% der Menschen denen etwas zustehen würde, wissen nichts davon und rufen sie aus diesem Grund auch nicht ab.

Und zum Schluss kann ich mich nur noch zu 100% den Worten von Wolfgang anschließen … danke dass du - das was ich mit meinem Kommentar sagen wollte - verstanden hast!

Grüße Bernd

Hallo,
Ja, jetzt kann ich deinen Gedankengang nachvollziehen - vielen Dank fuer die "Erläuterung "
Gruß
Czauderna

Dann ist jetzt ja alles klar :stuck_out_tongue_winking_eye: