EMA: Wie 'berechtigtes Interesse' nachweisen?

Hallo zusammen.

Angenommen, eine als Säugling adoptierte Person A kann ihrer leiblichen Mutter nach vielen Jahren endlich den vollen Namen ihres Erzeugers „aus den Rippen leiern“.
(Hintergrund: Ggü. dem die (geschlossene) Adoption durchführenden Jugendamt (JA) und später auch ggü. ihrem leiblichen Kind A (das hatte seine Mutter mit 18 kennenlernen wollen und sich daraufhin einmal mit ihr getroffen) hatte die Mutter aufgrund der Umstände der Zeugung (Party-One-Night-Stand) immer „Vater unbekannt“ angegeben bzw. A bei besagtem Treffen gesagt, dass ihr vom Erzeuger lediglich der Vorname bekannt sei und sonst nur, dass er damals in derselben Stadt gelebt hat.)
Ans Licht gekommen war diese um Jahrzehnte verspätete Offenbarung dadurch, dass die leibliche Halbschwester unserer adoptierten Person A (etwas jünger und stattdessen bei der gemeinsamen Mutter bzw. deren Schwester aufgewachsen; ihr Vater bekannt) auf deren Drängen hin nochmals intensiv die Mutter „ausgequetscht“ hat, die sich daraufhin tatsächlich durchringen konnte, auch endlich den Nachnamen des Erzeugers rauszurücken. (A hatte ihr die Story mit dem unbekannten Nachnamen (aus verschiedenen Gründen) ohnehin nie abgekauft gehabt.) Allerdings schwört sie nach wie vor Stein und Bein, dass das alles sei (neben dem damaligen Wohnort), was sie über ihn wisse.

So viel also zur Vorgeschichte.
Nun jedenfalls möchte A sich endlich auch mal auf die Suche nach dem männlichen Erzeuger machen und sich zu diesem Zweck an die einzig(?) denkbare Anlaufstelle wenden: das Einwohnermeldeamt (EMA) des damaligen Wohnorts – irgendwo in Hessen – (hoffentlich wirklich) beider Erzeuger. Denn sofern sich Daddy in seinem Leben immer überall brav an-/um-/abgemeldet hat (und zudem nicht ausgewandert ist…), sollte A über dieses EMA zumindest theoretisch seinen aktuellen Wohnort rauskriegen können.

Allerdings bekommt diese Adresse ja mW. nicht Hinz und Kunz, sondern nur jemand, der ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten nachweisen kann.
Dass hier ein solches besteht, dürfte unstrittig sein; aber wie weist man dieses in der Praxis auch nach?? (Mit so 'ner Geschichte könnte ja schließlich jeder kommen.)
Hörensagen dürfte ja vermutlich nicht ausreichen; die Mutter hat jedoch bereits angekündigt (ggü. As Halbschwester, die quasi als Mittlerin fungiert), dass sie ihre o.g. Aussagen zum Kindsvater unter keinen Umständen* schriftlich wiederholen oder ggü. (irgend)einer öffentlichen Stelle wiederholen wird!
Was hier also tun?

Besagtes EMA ist leider zu weit von As heutigem Wohnort entfernt, um einfach mal schnell vorbeizufahren und auf gut Glück einfach mal nachzufragen.
Und ein Anruf beim EMA förderte folgende Antwort (von gleich zwei verschiedenen Mitarbeitern) zutage: „Dazu kann ich Ihnen am Telefon nichts mitteilen. Dafür müssen Sie schon persönlich vorbeikommen!“…

Ich hoffe also, dass ich bei euch etwas über die Auskunftserfordernisse beim EMA erfahre.

Vielen Dank im Voraus für alle sachkundigen Antworten!
Gruß, Cornetto

*) Nach vielen(!) freundlichen(!) Bitten hat Person A ihr schließlich sogar ausrichten lassen, dass sie, falls wirklich alle Stricke reißen sollten (!), auch einen Anwalt beauftragen und gerichtlich gegen die Mutter vorgehen würde (Stichwort: ‚Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung‘ oder so ähnlich) – aber nicht mal das hat gefruchtet. (Womöglich würde die Mutter ihre Meinung ändern, wenn ihr tatsächlich Gerichtspost ins Haus flatterte; allerdings hofft A inständig, dass es bei der bloßen Androhung wird bleiben können und sie auch ohne Rechtsmittel an die gewünschten Daten kommen kann!)

Man kann so eine Anfrage ans EMA auch schriftlich stellen und bekommt die ermittelten Daten dann zugeschickt.
Ich habe so etwas vor Jahren mal für ein Klassentreffen durchexerziert, war kein Problem.
Als Begründung sollte die Suche nach dem lieblichen Vater wohl ausreichen.
Viel Erfolg!
florestino

Allerdings bekommt diese Adresse ja mW. nicht Hinz und Kunz,

Doch, diese Daten (genaugenommen Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) bekommt jeder Hinz und Kunz, weil das EMA dazu gesetzlich verpflichtet ist. Kostet je nach kommunaler Gebührenordnung um die 5€, es sei denn der freundliche EMA-Mensch gibt einem die Daten auf Grund der rührigen Geschichte auch so.

sondern nur jemand, der ein „berechtigtes Interesse“ an den
Daten nachweisen kann.

Nur wenn es um erweiterte Daten geht ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich. EInfach mal ins Meldegesetz deines Bundeslandes schauen.

Dass hier ein solches besteht, dürfte unstrittig sein; aber
wie weist man dieses in der Praxis auch nach??

Das entscheidet der bearbeitende Kollege des EMA gemäß pflichtgemäßem Ermessen. Er kann sich mit dieser Geschichte zufriedengeben.

Und ein Anruf beim EMA förderte folgende Antwort (von gleich
zwei verschiedenen Mitarbeitern) zutage: „Dazu kann ich Ihnen
am Telefon nichts mitteilen. Dafür müssen Sie schon persönlich
vorbeikommen!“…

Völlig korrekt, aber kann auch anders laufen.

Ich hoffe also, dass ich bei euch etwas über die
Auskunftserfordernisse beim EMA erfahre.

Wie das das jeweile EMA handhabt wirst du aber nur von diesem einen EMA erfahren - und das geht auch telefonisch. Da aber ein berechtigtes Interesse für die Abfrage von Adressen nicht erforderlich ist brauchst du nur vorbei fahren, deine Bearbeitungsgebühr löhnen und die Auskunft bekommen.

Wenn du ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst, kannst du über die obigen Daten hinaus noch:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
    -Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Sterbetag und -ort,
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschriften der Ehefrau oder des Ehemanns oder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
    abfragen.

Gruß Andreas

Mittlerweile gibt es auf den Internetseiten von vielen Meldebehörden sogar eine Onlinefunktion um Melderegisteranfragen zu stellen…man kann es auch per Fax/Mail probieren…alles natürlich mit Einzugsermächtigung für die Gebühren.

Viel Gruß von Tara

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