Hallo zusammen.
Angenommen, eine als Säugling adoptierte Person A kann ihrer leiblichen Mutter nach vielen Jahren endlich den vollen Namen ihres Erzeugers „aus den Rippen leiern“.
(Hintergrund: Ggü. dem die (geschlossene) Adoption durchführenden Jugendamt (JA) und später auch ggü. ihrem leiblichen Kind A (das hatte seine Mutter mit 18 kennenlernen wollen und sich daraufhin einmal mit ihr getroffen) hatte die Mutter aufgrund der Umstände der Zeugung (Party-One-Night-Stand) immer „Vater unbekannt“ angegeben bzw. A bei besagtem Treffen gesagt, dass ihr vom Erzeuger lediglich der Vorname bekannt sei und sonst nur, dass er damals in derselben Stadt gelebt hat.)
Ans Licht gekommen war diese um Jahrzehnte verspätete Offenbarung dadurch, dass die leibliche Halbschwester unserer adoptierten Person A (etwas jünger und stattdessen bei der gemeinsamen Mutter bzw. deren Schwester aufgewachsen; ihr Vater bekannt) auf deren Drängen hin nochmals intensiv die Mutter „ausgequetscht“ hat, die sich daraufhin tatsächlich durchringen konnte, auch endlich den Nachnamen des Erzeugers rauszurücken. (A hatte ihr die Story mit dem unbekannten Nachnamen (aus verschiedenen Gründen) ohnehin nie abgekauft gehabt.) Allerdings schwört sie nach wie vor Stein und Bein, dass das alles sei (neben dem damaligen Wohnort), was sie über ihn wisse.
So viel also zur Vorgeschichte.
Nun jedenfalls möchte A sich endlich auch mal auf die Suche nach dem männlichen Erzeuger machen und sich zu diesem Zweck an die einzig(?) denkbare Anlaufstelle wenden: das Einwohnermeldeamt (EMA) des damaligen Wohnorts – irgendwo in Hessen – (hoffentlich wirklich) beider Erzeuger. Denn sofern sich Daddy in seinem Leben immer überall brav an-/um-/abgemeldet hat (und zudem nicht ausgewandert ist…), sollte A über dieses EMA zumindest theoretisch seinen aktuellen Wohnort rauskriegen können.
Allerdings bekommt diese Adresse ja mW. nicht Hinz und Kunz, sondern nur jemand, der ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten nachweisen kann.
Dass hier ein solches besteht, dürfte unstrittig sein; aber wie weist man dieses in der Praxis auch nach?? (Mit so 'ner Geschichte könnte ja schließlich jeder kommen.)
Hörensagen dürfte ja vermutlich nicht ausreichen; die Mutter hat jedoch bereits angekündigt (ggü. As Halbschwester, die quasi als Mittlerin fungiert), dass sie ihre o.g. Aussagen zum Kindsvater unter keinen Umständen* schriftlich wiederholen oder ggü. (irgend)einer öffentlichen Stelle wiederholen wird!
Was hier also tun?
Besagtes EMA ist leider zu weit von As heutigem Wohnort entfernt, um einfach mal schnell vorbeizufahren und auf gut Glück einfach mal nachzufragen.
Und ein Anruf beim EMA förderte folgende Antwort (von gleich zwei verschiedenen Mitarbeitern) zutage: „Dazu kann ich Ihnen am Telefon nichts mitteilen. Dafür müssen Sie schon persönlich vorbeikommen!“…
Ich hoffe also, dass ich bei euch etwas über die Auskunftserfordernisse beim EMA erfahre.
Vielen Dank im Voraus für alle sachkundigen Antworten!
Gruß, Cornetto
*) Nach vielen(!) freundlichen(!) Bitten hat Person A ihr schließlich sogar ausrichten lassen, dass sie, falls wirklich alle Stricke reißen sollten (!), auch einen Anwalt beauftragen und gerichtlich gegen die Mutter vorgehen würde (Stichwort: ‚Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung‘ oder so ähnlich) – aber nicht mal das hat gefruchtet. (Womöglich würde die Mutter ihre Meinung ändern, wenn ihr tatsächlich Gerichtspost ins Haus flatterte; allerdings hofft A inständig, dass es bei der bloßen Androhung wird bleiben können und sie auch ohne Rechtsmittel an die gewünschten Daten kommen kann!)