Email Account - Kündigung nach der Testphase

eine Frage betreffend Emailprovider. Ich weiß, dass sehr viele Leute Probleme haben damit, weil sie auf ein Lockangebot reingefallen sind.

Es ist so, dass man als Kunde mit einem kostenlosen Mail Account regelmässig Angebote bekommt, man könne doch mal das Profi Account –welches normalerweise kostenpflichtig ist- kostenlos für 3 Monate testen. Es kann auf Wunsch dann wieder gekündigt werden, gar kein Problem. Nur werden dann die Kündigungen der Kunden oft gar nicht akzeptiert und es kommen dann Mahnungen, der Zugang wird gesperrt und es kommen Schreiben von Inkassobüros, Anwälten und gerichtliche Mahnbescheide.

Es gibt viele Ratschläge, wie man sich verhalten soll, auch dahingehend, einfach gar nichts zu machen, irgendwann würde die Firma aufgeben und nichts mehr schicken.
Das ist jetzt die Frage, stimmt das? Wäre es den Mailprovidern wirklich zu viel, wegen einer Rechnung von 30 Euro vor Gericht zu gehen? Hat jemand schon Erfahrungen in der Art gemacht?

eine Frage betreffend Emailprovider. Ich weiß, dass sehr viele
Leute Probleme haben damit, weil sie auf ein Lockangebot
reingefallen sind.

Lockangebote sind Gang und gebe und grundsätzlich nicht verwerflich
(Das gesamte Konzept der Probeabos müsste in Frage gestellt werden wenn man dagegen vorgehen wollte).

Es ist so, dass man als Kunde mit einem kostenlosen Mail
Account regelmässig Angebote bekommt, man könne doch mal das
Profi Account –welches normalerweise kostenpflichtig ist-
kostenlos für 3 Monate testen. Es kann auf Wunsch dann wieder
gekündigt werden, gar kein Problem. Nur werden dann die
Kündigungen der Kunden oft gar nicht akzeptiert

Wenn eine Ordnungsgemäße Kündigung durchgeführt wurde, wird eine seriöse Firma diese akzeptieren.
Eine Ablehnung einer Kündigung bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist(meinst 1Monat bei 3Monatstests) ist durch aus legitim immerhin wird ja auch in den Details auf die Kündigungsfrist hingewiesen.

und es kommen
dann Mahnungen, der Zugang wird gesperrt und es kommen
Schreiben von Inkassobüros, Anwälten und gerichtliche
Mahnbescheide.

Es gibt viele Ratschläge, wie man sich verhalten soll, auch
dahingehend, einfach gar nichts zu machen, irgendwann würde
die Firma aufgeben und nichts mehr schicken.

Wenn es eine unseriöse Firma ist kann man davon ausgehen, dass sie aufgeben wird.

Das ist jetzt die Frage, stimmt das? Wäre es den Mailprovidern
wirklich zu viel, wegen einer Rechnung von 30 Euro vor Gericht
zu gehen? Hat jemand schon Erfahrungen in der Art gemacht?

Eine seriöse Firma wird auch kleine Beträge durchboxen, immerhin werden die Kosten des Verfahrens auf den Schuldner abgewälzt.

Ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Firma handelt muss man selbst heraus finden.

Ein Nachbar von mir(12Jahre alt) hat einen gratis Account bei irgend einer Horoskopseite angelegt und bekam auf einmal eine Rechnung von knapp 100€.
Bei der Seite war die Anmeldung kostenlos aber die Nutzung kostenpflichtig(Kosten ganz klein im Kleingdruckten versteckt).
unseriös->ignoriert, 4E-Mails bekommen und nie wieder was von gehört.

Lockangebote sind Gang und gebe und grundsätzlich nicht
verwerflich

echt nicht? Ich dachte da gäbe es wider der guten Sitten und so?

(Das gesamte Konzept der Probeabos müsste in Frage gestellt
werden wenn man dagegen vorgehen wollte).

Nur diejenigen, die sich plötzlich in eine kostenpflichtige Leistung wandeln und das irgendwo so gut versteckt haben, daß man es nicht findet.

Wenn eine Ordnungsgemäße Kündigung durchgeführt wurde, wird
eine seriöse Firma diese akzeptieren.
Eine Ablehnung einer Kündigung bei Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist(meinst 1Monat bei 3Monatstests) ist durch aus
legitim immerhin wird ja auch in den Details auf die
Kündigungsfrist hingewiesen.

Hä? Bei einem dreimonatigen Gratisabo beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat? Gilt hier nicht eine Widerrufsfrist von 2 Wochen und falls man die versäumt eine vom Vertragspartner vorgegebene Kündigungsfrist? Also ich kenne da durchaus verschiedene Fristen, von 3 Monaten vor Vertragsende bis 14 Tage zum nächsten Monat bis…

Gruß

Tina

(Das gesamte Konzept der Probeabos müsste in Frage gestellt
werden wenn man dagegen vorgehen wollte).

Da tut das LG Mannheim sein Bestes: http://www.abmahnschutz24.de/news/argernis-abofalle-…

Hallo,

es gibt einfache Regeln, zum Beispiel:
„Probeabo für drei Monate kostenlos, Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn kündigen, ansonsten sind Sie ein Jahr dabei, automatische Verlängerung regelmäßig um ein Jahr, es sei denn Sie kündigen 3 Monate vor Vertragsende…“ bla bla bla

Zu deutsch: 3 Monate sind kostenlos, danach wird eine Gebühr erhoben. Kündigung irgendwie nach gesetzlichen Vorschriften, sonst nix weiter. Eben stinknormale Verträge.

Allgemeine Praxis, ist eben so. Man kann aber damit leben.

Gruß
Selorius