für eine Gemeine gibt es eine eigene Internet-Präzenz (nicht „offiziell“ - also nicht von der Gemeinde gestaltet), von "Bürgern gestaltet). Registrieren können sich nur Bürger der Gemeinde. Diesen soll/kann eine eigene EMail-Adresse zur Verfügung gestellt werden (z.B. [email protected]).
Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Projekt.
Gibt es dort zu beachtende Aspekte bezüglich einer ggf. notwendigen „Vorratsdatenspeicherung“? Was müßte noch beachtet werden?
Sondermüll-Sammelstelle
Email würde ich an der Sondermüllsammestelle abgeben.
Gemeinde. Diesen soll/kann eine eigene EMail-Adresse zur
Verfügung gestellt werden (z.B. [email protected]).
Mit Postfach/Speicherplatz oder nur als Weiterleitung (Store and Forward)?
Gibt es dort zu beachtende Aspekte bezüglich einer ggf.
notwendigen „Vorratsdatenspeicherung“? Was müßte noch beachtet
werden?
Kommt eben darauf an. Bei meinem Verein gibt es das auch aber als reine Durchleitung/Weiterleitung/Umleitung. D.h. ich kann als Admin mir keine E-Mails ansehen.
vielen Dank für die schnelle Antwort von Stefan. Habe aber gerade eben ein Gesprä#ch mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten geführt und habe keine Fragen mehr.
Selbstverständlich. Allein: Was muß und soll dort „drinstehen“. Ist ja jetzt nach Gespräch mit Datenschutzbeauftragten Landes geklärt (im Übrigen: Sehr interessantes Gespräch, habe noch einiges gelernt).
Zu:
„Die Website muss barrierefrei sein“.
Sollte sie sein, hat aber nicht mit meiner Frage zu tun.
Grüße
godam
P.S.: Wissend, das HTML keine Programmiersprache ist …
Oder zählt eine Gemeinde nicht zu „Behörden der Bundesverwaltung“?
Im Volksmund sagt man immer „Webauftritte von Behörden“.
Hier geht es doch nicht um eine Website von Privatleuten über eine Gemeinde, sondern hier soll doch die Website der Gemeinde von Privatleuten erstellt werden - oder hab ich das falsch verstanden?
"für eine Gemeinde gibt es eine eigene Internet-Präzenz (nicht „offiziell“ - also nicht von der Gemeinde gestaltet), von „Bürgern gestaltet).“
Zu:
„Hier geht es doch nicht um eine Website von Privatleuten über eine Gemeinde, sondern hier soll doch die Website der Gemeinde von Privatleuten erstellt werden - oder hab ich das falsch verstanden?“
Hast du in diesem Fall. Genau darum geht es! Bürger einer Geminde bauen auf, später pflegen, eine Internetpräsenz für die Bürger eben dieser Gemeinde. Standarmäßig werden auf dem Server alle zulässigen Logs nach 24 Stunden gelöscht. Der Hintergrund meiner Frage war, ob dies auch bei zur Verfügungsstellung von Email-Adressen für registrierte „Mitbürger“ zulässig ist oder ob die Logs länger gespeichert werden müssen.
Ein anderer Ansatz würde auch andere juristische Aspekte aufwerfen.