Email als beweismittel ?

hallo

herr meier informiert ende februar ( 5 tage vor ende des monats ) seinen vermieter per email über desen kündigung ende mai.

der vermieter schickt noch am selben tag eine email zurück indem er eine schriftliche kündigung verlangt.

nun braucht herr meier aber leider ein paar tage bis er die schriftliche kündigung bei der post abgibt. es ist mittlerweile anfang märz.

der vermieter schreibt zurück das er die kündigung akzeptiert, aber erst zum ende des monats juni ( nicht mai wie es der mieter will ).

nach telefonat begründet es der vermieter mit verspätetem eingang des schreibens und somit der information das gekündigt wird. dadurch würde die kündigungsfrist erst ab märz beginnen und somit bis juni laufen

herr meier teilt ihm aber mit das er per email über die kündigung rechtzeitig informiert hat und der vermieter hier auch drauf geantwortet hat. somit wurde er rechtzeitig informiert. lediglich der schriftliche teil kam etwas verspätet.

wer bekäme bei einem rechtstreit nun recht ? zählt die email als beweis der information ? immerhin hat der vermieter darauf ja geantwortet und lediglich eine schriftliche bestätigung verlangt.

mfg

Hallo,
das Problem ist vermutlich nicht die Beweisbarkeit der email, sondern deren Unwirksamkeit. Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html und http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html
Gruß
loderunner (ianal)