Einspruch!
Huhu,
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(3) Bundestag: Signatur-Gesetz verabschiedet
Das elektronische Pendant zur handschriftlichen Unterschrift bekommt nun eine Gesetzesgrundlage. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz über Rahmenbedingungen zur digitalen Signatur beschlossen. Das Gesetz sieht eine Sicherheitsinfrastruktur für elektronische Signaturen vor. Diese soll es ermöglichen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr - also etwa bei Einkäufen über das Internet oder bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt - die Identität des Nutzers eindeutig festzustellen. Mit dem deutschen Gesetz wird EU-Recht umgesetzt. Die Rechtswirkung elektronischer Signaturen soll in einem gesonderten Gesetzentwurf geregelt werden.
(4) Mahnbescheide per eMail
Mahnbescheide erhalten ab sofort auch per eMail Rechtsgültigkeit. Ein entsprechendes Modell-Projekt startete in diesen Tagen das Zentrale Mahngericht von Rheinland-Pfalz in Mayen. Gläubiger können demnach Mahnbescheide per eMail bei Gericht beantragen. Damit beginne für die Justiz ein neues Zeitalter, und Gläubiger könnten in Rheinland-Pfalz noch schneller an ihr Geld kommen, so Justizminister Herbert Mertin (FDP).
Mit dem jetzt eingeführten eMail-Mahnbescheidsantrag nutzt Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland das Internet als allgemeine Plattform einer standardisierten Datenübermittlung für das Mahnverfahren, so Mertin weiter. Dabei werden die Daten als Anlage einer eMail verschlüsselt und mit einer elektronischen Signatur übermittelt. Grundlage sei das frei verfügbare Software-Programm „Pretty Good Privacy“. Die anschließende Verarbeitung der Daten beim Zentralen Mahngericht erfolgt dann vollautomatisiert.
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Wann ist eine eMail zugegangen?
LG Nürnberg-Führt (Az.: 2 HK O 9431/01)
Mit der für den Rechtsverkehr im Internet sehr bedeutsamen Frage des Zugangs von eMails im geschäftlichen Verkehr hat sich das Landgericht Nürnberg-Führt in einem aktuellen Urteil auseinander gesetzt. Nach dem Zugang beurteilt sich unter anderem die Frage der Wirksamkeit einer Willenserklärung. Wenn etwa eine Bestellung in einem eShop nicht zugegangen ist, wird diese nicht wirksam und kann folglich auch nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages gewertet werden. Daneben ist der Zugang auch bedeutsam für ein etwaiges Verlustrisiko und des Verzögerungsrisiko.
In der Offline-Welt ist anerkannt, dass eine Willenserklärung dann zugegangen ist, wenn diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Bei Briefpost ist dies dann der Fall, wenn der Brief in den Machtbereich des Empfängers, also dessen Briefkasten, gelangt ist. Ob der Empfänger diesen Brief dann tatsächlich auch liest, ist für den Zugang in der Regel nicht von Bedeutung. Für eMails wurden bisher in der Rechtsprechung verschiedene Lösungen vertreten. Hier wurde teilweise auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem der Empfänger die eMails abgerufen oder gelesen hat. Auch der Zeitpunkt der Absendung oder des Eingangs auf dem Mailserver wurde diskutiert.
Hier hat das LG Nürnberg-Fürth nun versucht, Klarheit zu schaffen. Ebenso wie bei Willenserklärungen, die offline per Post abgegeben werden, kommt es auch im eMail-Verkehr auf den Zeitpunkt an, in dem die eMail in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Dies ist nach den Ausführungen des LG für den Geschäftsverkehr an dem Tag der Fall, an dem die Mail in den elektronischen Empfängerbriefkasten eingegangen ist. Hiermit hat das Gericht aber wahrscheinlich nicht den Zeitpunkt des Abrufens des entsprechenden Mailkontos gemeint, da es im nächsten Satz ausführt, dass Störungen wie etwa das nicht erfolgte Abrufen der Mailbox in den Risikobereich des das Empfängers fallen. Gemeint ist wohl der Eingang auf dem Mailserver des Empfängers. Dies entspricht im übrigen auch den oben dargestellten Grundsätzen der Briefpost. Der Mailserver kann mit einem Briefkasten verglichen werden, wenn der Empfänger den Brief bzw. die eMail dann nicht abholt, muss dies zu seinen Lasten gehen.
Ergo: Emails sind rechtsgültig, da kann man gar _ nichts gegen sagen. Auf wunsch stell ich gerne noch mehr Material (Urteile) zur Verfügung.
Viele Grüße, olli