Email Datenschutz

Hallo,
ich bekam heute eine e-mail vom Jugendamt bzgl. Unterhaltszahlungen und fehlender Papiere die ich nachreichen solle.
Weitere private Daten und eventuelle Vorgehensweisen waren ebenfalls in der Mail enthalten.

Das kuriose jedoch ist : Meine Eltern haben mich erst auf diese Mail aufmerksam gemacht, da sie die SELBE an mich gerichtete Mail in Kopie bekommen haben.

Fällt dieses nicht auch unter die Rubrik Datenschutz, bzw darf das Jugendamt eine an mich gerichtete Mail ohne weiteres auch meinen Verwandten schicken, bei denen ich nicht mal wohne ?

Vielen Dank für eine Antwort im voraus.

Hallo,

Fällt dieses nicht auch unter die Rubrik Datenschutz, bzw darf
das Jugendamt eine an mich gerichtete Mail ohne weiteres auch
meinen Verwandten schicken, bei denen ich nicht mal wohne ?

Datenschutz im öffentlichen Bereich ist nicht meine Spezialität, aber vorneweg mal eine Frage: Wie alt bist Du? Oder anders ausgedrückt: Bist Du volljährig?
Falls nicht, sind Deine Eltern Deine Erziehungsberechtigten? (Ist ja i.d.R. so …)

Viele Grüße
Sebastian

sorry - da wirst du wohl einen Anwalt fragen müssen - oder bist du noch nicht 18? Dann darf das JA es bestimmt, ansonsten wohl eher nicht denk ich mal.

DAVOnet

Ich bin mittlerweile 40, daher erstaunte es mich ja ein wenig.
lg

Hallo Sebastian,
ich bin mittlerweile 40 daher war ich ja um so mehr erstaunt das meine Eltern diese Mail in Kopie bekommen haben. Und ausser in Ihrer Funktion als Großeltern haben sie mit meinen Kindern nicht wirklich was zu tun, schon gar nicht was Unterhaltsleistungen von mir an meine Kinder angeht.

lg
Dirk

Hallo Sphairon,
eine Email ist so zu behandeln wie eine Postkarte. Alle darin enthaltenen Informationen werden für jeden einsehbar über das Internet verschickt.
Aus meiner Sicht ist es generell unzulässig vom Jugendamt personenbezogene Daten per Mail zu verschicken.
Das die selbe Mail dann auch noch an ihre Eltern gegangen ist, setzt dem ganzen noch die Krone auf. Ich vermute mal, dass der oder die Sachbearbeiter/in vom Jugendamt dadurch etwas „Druck“ auf Sie ausüben wollte.
Ich würde ihnen empfehlen, dass Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt, Gemeinde oder Landkreis in dem das Jugenamt angesiedelt ist wenden. Zugleich würde ich das Jugendamt zur Rede stellen und auf die gefahren einer Email hinweisen.
MfG
Stefan Leißl

Hallo,

sorry, aber das ist ein völliger blödsinn! Also, ganz klar! Keine Behörde in Deutschland verschickt persönliche Fragenbögen online per Mail!
Hierbei handelt es sich doch eher um einen Pishing-Angriff.
Diese Mail am besten gleich mit der entsprechenden Behörde (Jugendamt) persönlich besprechen. Die sind nämlich verpflichtet hier Gegenmaßnahmen einzuleiten!

Der Datenschutzbeauftragte

Guten Tag.
So ganz einfach ist die Antwort nicht.
Lt Datenschutzgesetz kann eine spezialgesetzliche Regelung den grundsätzlich gegebenen Datenschutz übertrumpfen, sprich: wenn Gesetze in dem von Dir angesprochenen Bereich (Unterhalt) spezifische Regelungen enthalten, kann es sein, dass die Übermittlung an Deine Eltern Rechtens ist. Dazu kann ich nichts sagen.
Trotzdem „verdient das Jugendamt Prügel“, denn personenbezogene und/oder vertrauliche Daten gehören nicht in eine E-Mail. Eine E-Mail ist sicherheitsmäßig etwa so, als ob Du eine Postkarte verschickst, die jeder lesen kann. Das ist schlicht inkompetent vom Amt (aber bequem).
Das gilt auch für die E-Mail an Dich, nicht nur für die Kopie.
Gruß
Otto

Guten Abend,

Es kommt darauf an, welche Mailadresse Sie angegeben haben; wenn dies beide waren, hat das Jugendamt ja nur das gemacht, was Sie wollten…, nämlich per Email mit Ihnen kommunizieren. Das Jugendamt kann ja nicht wissen, dass die Mailadresse Ihren Eltern gehört und diese nicht zu verwenden ist. Insofern halte ich das Vorgehen für rechtlich unproblematisch.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier

Guten Abend,
ich habe weder meine noch die meiner Eltern angegeben. Die einzige Person die beide Mail-Adressen hat ist meine ehemalige Lebenspartnerin, ich selber habe noch in keiner Weise via mail mit dem JA kommuniziert.

mfg
Dirk Hombergs

Hallo Sphairon,

meiner Meinung nach fällt das unter das Datenschutzgesetz. Das besagt, dass Daten nur denen zugänglich gemacht werden, die entweder Inhaber der Daten sind (=du), ein berechtigtes Interesse haben oder für dich verantwortlich (=Erziehungsberechtigt) sind. Bist du also unter 18 wäre das m.E. o.K… Falls du volljährig bist und keine Erziehungs- oder Vormundschaft besteht, darf das Amt die Daten nicht einfach cc an jemanden weiter geben.
Hoffe, dass hilft dir weiter
Beste Grüße
Ulliyo

Hallo Sphairon,

grundsätzlich nein. Natürlich gibt es schon Faktoren, in denen Ihre Eltern angeschrieben werden dürfen, z.B. wenn das die zuletzt bekannte Adresse wäre etc.

Allerdings eher selten per E-Mail und normalerweise nicht in Kopie an Ihre Eltern.

Normalerweise verschicken Behörden keine E-Mails. Prüfen Sie doch mal nach, ob die Mail tatsächlich vom Amt kommt; Sachbearbeiter/in muss ja drin stehen. Rufen Sie da an und fragen Sie nach, ob das alles seine Ordnung hat.

Und dann verlangen Sie den Datenschutzbeauftragten und erzählen ihm das. Wenn er keine Abhilfe schafft, können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden, zu welchem die Behörde gehört.

Adressen finden Sie im Internet.

Gruß und viel Erfolg.
FG

Hallo Dirk,

ich bin mittlerweile 40 …

OK, dann fällt das mit den Erziehungsberechtigten weg.

Deine Eltern könnten mit einem Unterhaltsverfahren allenfalls insofern zu tun haben, als sie gegenüber Deinen Kindern (ihren Enkeln) unterhaltspflicht sein können, wenn Du nicht leistungsfähig bist. Das ist aber aus meiner Sicht kein Grund, diese E-Mails an Deine Eltern zu schicken.

Ich vermute, dass sich da ein Sachbearbeiter einfach keine Gedanken gemacht hat.

Oder es gibt irgendeinen Rechtfertigungsgrund dafür, den man nur findet, wenn man den Fall genau untersucht und vollständige Akteneinsicht hat.

Wenn Du der Sache auf den Grund gehen möchtest, solltest Du Dich bei der Behörde nach dem Datenschutzbeauftragten erkundigen, ihm den Sachverhalt schildern und ganz neutral fragen, ob die Übermittlung der Daten an Deine Eltern zulässig war und falls ja, auf welchen Erlaubnistatbestand sie sich stützt.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (und damit auch die Übermittlung) personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie erlaubt oder anordnet oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt (so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Man muss also für jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung angeben können, woraus sich die Erlaubnis hierzu ergibt.

Der DSB wird den Fall dann untersuchen und prüfen und Dir Auskunft geben. Falls er das nicht macht, kannst Du Dich immer noch an den für Dein Bundesland zuständigen LDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) wenden. Ich bin mir jetzt allerdings nicht ganz sicher, welche Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich zuständig ist, aber das werden die Dir dann ggf. schon sagen.

Viele Grüße
Sebastian

Schon die E-Mail an Sie war vermutlich datenschutzrechtlich unzulässig, das die E-Mail - wie ich vermute/befürchte - nicht verschlüsselt war. Der Versand von sensiblen personenbezogenen Daten per E-Mail ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, Sie haben dies ausdrücklich gewünscht.

Der Versand der gleichen E-Mail an Ihre Eltern ist - soweit ich das sehe - ebenfalls unzulässig. Von daher kann ich nur empfehlen, sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten und wenn das nicht weiterführt oder es einen solchen nicht gibt, an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

Freundliche Grüße,

W.H.

Hallo,
ich bekam heute eine e-mail vom Jugendamt bzgl.
Unterhaltszahlungen und fehlender Papiere die ich nachreichen
solle.
Weitere private Daten und eventuelle Vorgehensweisen waren
ebenfalls in der Mail enthalten.

Das kuriose jedoch ist : Meine Eltern haben mich erst auf
diese Mail aufmerksam gemacht, da sie die SELBE an mich
gerichtete Mail in Kopie bekommen haben.

Fällt dieses nicht auch unter die Rubrik Datenschutz, bzw darf
das Jugendamt eine an mich gerichtete Mail ohne weiteres auch
meinen Verwandten schicken, bei denen ich nicht mal wohne ?

Vielen Dank für eine Antwort im voraus.

Salve,
wenn das so ist, dass Sie per e-mail angeschrieben wurden, ohne einen besonderen Zugangsschlüssel zu haben, war das eine Fehler. Ihre Daten unterliegen dem SGB I § 35 und den Datenschutzvorschriften des SGB X sowie des SGB VIII.

Normalerweise dürften die Eltern keine Nachricht erhalten, aber es könnten auch Vollmachten etc. vorliegen, die noch nicht zurückgenommen wurden.

Sie können sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, um die Angelegenheit klären zu lassen. Beschweren können Sie sich auch bei dem Behördenleiter, ob sich da aber was tut, ist nicht immer gesagt. Nur Mut.

Tja irgendwoher müssen die ja die Mailadresse von den Eltern her haben, das bedeutet wohl, dass diese Mailadr. beim Jugendamt hinterlegt war. Wenn in der Mail nicht die Eltern angesprochen wurden -> sondern nur den angegeben Empfänger, muss man wohl davon ausgehen, dass es ein Versehen war (zumindest wird das so ausgelegt- vermute ich). Tja man kann hier nicht von einem Verstoß sprechen, weil das Jugendamt davon ausgeht das die hinterlegten Adressen die richtigen sind. Man kann nur das Jugendamt bitten die falsche Adresse zu löschen bzw. die richtige Korrespondenz zu wählen. Anders sieht es natürlich aus wenn du (Sie) minderjährig sind, dann ist das CC (Weiterleitung) durchaus angebracht. Es kommt mir allerdings sehr komisch vor, dass das Jugendamt solche Dinge nicht schriftlich (per Brief) regelt. Naja es sei den es war eine zertifizierte e-post o.ä.
Nunja mein Rat wäre, wie oben beschrieben, die Mail richtigstellen. Weiteres kann ich leider auch nicht dazu sagen. Können ja noch jede Menge weiterer rechtl. Faktoren eine Rolle spielen wie aktuelle Erziehungsberechtigung, Vormund usw… damit kenn ich mich nicht aus. Aber solange das Jugendamt nicht grob fahrlässig einfach Daten rausposaunt (an Dritte od.Öffentlichkeit) wird man nichts machen können.

Hallo,

bei dem mitgeteilten Sachverhalt ist es schwierig, eine Antwort zu geben. Es könnte z. B. sein, dass das Jugendamt einen Sachverhalt an zwei E-Mail-Adressen geschickt hat, weil es der Ansicht war, dass Sie unter beiden zu ereichen sind. Ein anderer Ansatz ist, dass die Eltern aus irgendwelchen Gründen selbst Sachverhalte nachweisen müssen.

In dem Fall würde ich die Behörde fragen, wo die entsprechende Ermächtigungsgrundlage im Gesetz zu finden ist, dass sie die E-Mail auch an die Eltern weitergeleitet hat.

Gruss Siegfried

dürften sie, wen du minderjährig wärst, ansonsten nicht.
ich emfehle, das frendlich gespräch mit dem verantwortlichen Mitarbeiter zu suchen und wenn das nicht hilft, den behördlichen Datenschutzbeauftragten darauf anzusprechen.
Im schlimmsten Fall bleibt immer noch die Info an den zuständigen Landesdatenschutzveauftragten, die Adressen finden sich unter www.bfdi.de
Gruß
R.