Hallo Dirk,
ich bin mittlerweile 40 …
OK, dann fällt das mit den Erziehungsberechtigten weg.
Deine Eltern könnten mit einem Unterhaltsverfahren allenfalls insofern zu tun haben, als sie gegenüber Deinen Kindern (ihren Enkeln) unterhaltspflicht sein können, wenn Du nicht leistungsfähig bist. Das ist aber aus meiner Sicht kein Grund, diese E-Mails an Deine Eltern zu schicken.
Ich vermute, dass sich da ein Sachbearbeiter einfach keine Gedanken gemacht hat.
Oder es gibt irgendeinen Rechtfertigungsgrund dafür, den man nur findet, wenn man den Fall genau untersucht und vollständige Akteneinsicht hat.
Wenn Du der Sache auf den Grund gehen möchtest, solltest Du Dich bei der Behörde nach dem Datenschutzbeauftragten erkundigen, ihm den Sachverhalt schildern und ganz neutral fragen, ob die Übermittlung der Daten an Deine Eltern zulässig war und falls ja, auf welchen Erlaubnistatbestand sie sich stützt.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (und damit auch die Übermittlung) personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz sie erlaubt oder anordnet oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt (so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Man muss also für jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung angeben können, woraus sich die Erlaubnis hierzu ergibt.
Der DSB wird den Fall dann untersuchen und prüfen und Dir Auskunft geben. Falls er das nicht macht, kannst Du Dich immer noch an den für Dein Bundesland zuständigen LDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) wenden. Ich bin mir jetzt allerdings nicht ganz sicher, welche Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich zuständig ist, aber das werden die Dir dann ggf. schon sagen.
Viele Grüße
Sebastian