Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Ich habe Seminare für meine Kollegen (Ergotherapeuten) angeboten. Ich habe eine Rundmail geschickt - die Emailadressen habe ich von einer öffentlichen Seite wo diese Kollegen ihre Emails angegeben. Per Office habe ich die Emails versendet. Jetzt sind einige Sauer weil ich angeblich das Datenschutzgesetz verletzt habe -weil man mehrere Emailadressen sehen kann - klar ist ja eine Rundmail.
Habe ich jetzt das Datenschutzgesetz verletzt - kann ich dafür bestraft werden? Über eine schnelle Antwort wäre ich super Dankbar, wenn möglich mit §…bitte direkt an [email protected]
Vielen Dank schonmal
Hallo,
ich kann Ihnen keine Rechtsberatung geben. Gehen Sie zu einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt.
Nur so viel: Sie dürfen keine Emailadressen sammeln und diese dann anschreiben. Jeder einzelne Empfänger könnte Sie abmahnen lassen. Das kostet …
Was anderes ist es, wenn die Empfänger Ihnen Zusendungen per Email erlauben. Doch das ist ja bei Ihnen nicht der Fall.
Hallo Nils,
Technisch gesehen waere der Datenschutz verletzt in diesem Szenario, jedoch moechte ich anmerken, dass die Email Adressen Deiner Kollegen hoechstwahrscheinlich ‚kontakt@‘, ‚info@‘ oder ‚mail@‘, also sogenannte Verteileradressen sind, die keinerlei persoenliche Daten enthalten, ausser moeglicherweise die Firma in der Domain Adresse, plus es sind die Email Adressen Deiner Kollegen, also aus verwandter Industrie.
Persoenlich denke ich, dass das Thema ‚Datenschutz‘ manchmal zu heiss gekocht wird, speziell wenn es in bestimmten Faellen wirklich unnoetig ist. Aber Gesetz ist ja Gesetz…
Mein Vorschlag waere eine kurze Entschuldigung per Email an die einzelnen, sich beklagenden Parteien zu senden und es dabei zu belassen. Fuer die Zukunft wuerde ich empfehlen, solche Angebotsmails an sich selbst zu senden und alle Empfaenger im sogenannten BCC (Blind Carbon Copy) einzufuegen. Die Empfaenger koennen ausser Ihrer Email Adresse keine weiteren Email Adressen sehen.
Gehen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie immer die Einwilligung des Empfaenger bekommen, moeglichst schriftlich und idealerweise per Email, das sogennnate ‚opt-in‘.
Alles Gute,
Chuck
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, (der wäre sicherlich kompetenter)
Aber wenn Ihre E-Mail Adressen vorher auch schon öffentlich zugänglich waren, hast Du ja nix falsch gemacht! Fals diese aber nicht öffentlich zugänglich waren, ist es vermutlich auslegungssache.
Aber für die Zukunft einfach bei Rundmails alle als Blindkopie Empfänger eintragen, dann können sie die anderen Empfänger nicht sehen.
Gruß MM
1.) Ohne Zustimmung der Betroffenen ist die Zusendung werbliche E-Mails gemäß § 7 UWG unzulässig
2.) Gerade bei Rundmails sollte es grundsätzlich selbstverständlich sein, dass die Empfänger nicht alle anderen Empfänger sehen.
Freundliche Grüße,
W.H.