eMail in Personalakte

Mahlzeit,
ist es eurer Meinung nach möglich, dass eine eMail oder sogar eMail-Verkehr in einer Personalakte niedergelegt wird (als eine Art Dokumentation)?

Bsp.
Mitarbeiter A schreibt seinem Vorgesetzten V eine eMail, weil er unzufrieden ist (z. B. mit seinem Aufgabengebiet).
Um V zu überzeugen bemerkt A dass er nicht die Fähigkeiten besitzt einige seiner Aufgaben auszuführen.

Darf V diese eMail in die Personalakte von A legen?
Müsste eurer Meinung nach nicht A darüber informiert werden oder gar sein Einverständnis abgeben.

Haben solche Informationen überhaupt was in der Personalakte zu suchen?

Was denkt ihr?

Meinungssuchende Grüße

Marcel

Hallo

Haben solche Informationen überhaupt was in der Personalakte
zu suchen?

In die Personalakte gehört alles, an dessen Aufbewahrung der AG in Bezug auf das Arbeitsverhältnis ein berechtigtes Interesse hat. Das kann selbstverständlich auch eine Email sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Mitarbeiter A schreibt seinem Vorgesetzten V eine eMail, weil
er unzufrieden ist (z. B. mit seinem Aufgabengebiet).

Darf V diese eMail in die Personalakte von A legen?

Wenn V seine Tätigkeit ernst nimmt, muss er das sogar! Schließlich handelt es sich hier um eine Beschwerde des A, der nach Möglichkeit abzuhelfen ist. Stell Dir vor, A geht nach 3 Monaten, weil noch nix passiert ist, zum BR oder zum nächsten Chef … was glaubst Du wohl, wie dumm V dann da stünde, wenn er die eMail zum Ausbrüten behalten und weiter nichts gemacht hätte?

Müsste eurer Meinung nach nicht A darüber informiert werden

Man kann das tun; man kann aber auch davon ausgehen, dass Mitarbeiter A das weiß. Ich würde mich wie (1.) verhalten, schon allein, um zu dokumentieren, dass ich eben nicht nur breitarschig auf der Mail sitze - aber ein Muss sehe ich da nicht.

oder gar sein Einverständnis abgeben.

Das nun schon gar nicht. Dann müsste ja das Einverständnis wieder in die Akte, und das Einverständnis, dass das Einverständnis … nein, Ernst in die Mitte :

Haben solche Informationen überhaupt was in der Personalakte zu
suchen?

Genau solche, s.o. : weil es das Arbeitsverhältnis betrifft. Juristisch würde ich das, IIALW, wohl als Zusatzerklärung zum Arbeitsvertrag werten.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo LeoLo,
danke für deine Meinung :wink:

Gruß
Marcel

Hi Eillicht zu Vensre,
danke, das leuchtet mir ein.

Grüße

Marcel

Wenn V seine Tätigkeit ernst nimmt, muss er das sogar!
Schließlich handelt es sich hier um eine Beschwerde des A, der
nach Möglichkeit abzuhelfen ist. Stell Dir vor, A geht nach 3
Monaten, weil noch nix passiert ist, zum BR oder zum nächsten
Chef … was glaubst Du wohl, wie dumm V dann da stünde, wenn
er die eMail zum Ausbrüten behalten und weiter nichts gemacht
hätte?