Ich frage mich, welche Regelungen es bzgl. Internet, Email und Betriebsrat gibt.
Es gibt immer noch genug Firmen, in denen es nicht geregelt ist mit Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Dingen.
Welche Mitbestimmung hat der BR, wenn dann der Chef auf die Idee kommt, zu kontrollieren, was der einzelne privat (oder auch nicht) im Internet surft und Emails verschickt?
Betriebsverfassunggesetz? Oder doch nicht?
Ich frage mich, welche Regelungen es bzgl. Internet, Email und
Betriebsrat gibt.
Es gibt immer noch genug Firmen, in denen es nicht geregelt
ist mit Betriebsvereinbarungen oder sonstigen Dingen.
Das wird m.W. nach auch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt.
Welche Mitbestimmung hat der BR, wenn dann der Chef auf die
Idee kommt, zu kontrollieren, was der einzelne privat (oder
auch nicht) im Internet surft und Emails verschickt?
Betriebsverfassunggesetz? Oder doch nicht?
Sagen wir’s mal so: es ist verdammt einfach ein Netzwerk mit digitalem Ungeziefer zu verseuchen oder Betriebsgeheimnisse nach aussen dringen zu lassen. Oder die Platten vollzumüllen und damit der IT die Resourcen zu klauen (was wiederum Kosten verursacht). Oder Arbeiten zu erledigen, die mit der eigentlichen Tätigkeit nichts zu tun haben…
Man kann sich also ausrechnen, dass solche ‚Untaten‘ durchaus legitime Kündigungsgründe darstellen können. Allerdings wird das von der Position und Einstellungsdauer des Betroffenen im Betrieb, der Schwere des Delikts und dem verursachten Schaden abhängen. Nicht zu vergessen, dass eine Nutzungsbelehrung erfolgt sein muss (bzw. sollte). Der BR behält also schon seine Mitbestimmungsrechte. Aber die taugen natürlich nichts wenn das Vergehen aus Sicht des AG schon zu gravierend war…
Der Opel vor meiner Haustür z.B. lässt seine Netzwerke durch die EDS absichern, bei einer Logistik Firma ein paar Kilometer weiter darf man nur während der Mittagspause surfen. Usw…
Und das legitime Interesse eines Chefs ‚seine‘ Abteilung(en) zu schützen kann man so durchaus verstehen. Auch wenn die Grenze zwischen Schutz und Spionage nicht einfach zu ziehen ist…
also wenn es nicht ausdrücklich erlaubt oder zumindest stillschweigend geduldet wird ist es verboten. Der Chef ist berechtigt, die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen und davon Kenntnis zu nehmen, in welcher Weise der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Sollte privates surfen trotzdem (im größeren Umfang) stattfinden so wäre dies ein Verstoß gegen die Treuepflicht [§242 BGB]
Er kann auch ein generelles Verbot aus sprechen (Direktionsrecht).
Nebenbei: Ohne Regelung ist eine fristlose Kündigung i.d.R. nicht gerechtfertigt. (Eine Abmahung durchaus.)
Sollte ein Betriebsrat existieren, so ist eine Betriebsvereinbarung von nöten.
Nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Anwendung technischer Kontrolleinrichtungen.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung von Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Davon betrifft auch den Umgang mit dem Internet.