eMail und Artikel 10 GG

Hallo zusammen,

fallen eMails unter das Briefgeheimnis, das Post- oder Fernmeldegeheimnis?

Losgelöst vom folgenden Bespiel!

Bespiel:

Jemand hat Kontakt zu einem Dipl.-Psychologen (z.B. Gutachten in einem Sorgerechtsverfahren) . Es werden eMails geschrieben.
Diese eMails werden der Öffentlichkeit (Gericht und anderen Beteiligten) zugänglich gemacht. Für die „Beurteilung“ im Zuge des Gutachtens haben diese eMails keine Relevanz. Aber ein Beteiligter im Verfahren (Richter oder jemand anders) kann durch die Veröffentlichung der eMails erkennen, dass der Verfasser keine gute Meinung über diese Person hat. Dies hat Auswirkungen auf das Miteinander.

Ist das eine Verletzung der § 203 StGB.?

Danke und Gruß

Hagen

Bilde ich mir das ein, oder wird dieser Fall immer wieder erneut zur Diskussion gestellt? Das Briefgeheimnis und seine Varianten sind schon deshalb nicht betroffen, weil dieselben es dem Empfänger einer Nachricht nicht verbieten, die Inhalte der Nachrichten weiterzugeben. Ob § 203 StGB einschlägig ist, kann man mit den dünnen Infos kaum beurteilen.

Hallo Benvolio,

danke für deine Anwort.
Aber welchen Fall meinst du,der immer wieder diskutiert wird?

Wahrscheinlich ist es so, das es im Zusammenhang mit Familienrechtlichen Verfahren immer wieder ähnliche Situationen entstehen.
Zumindest haben diverse Medien (sueddeutsche, zdfzoom u.a.) das Problem mit hanebüchenen Gutachten und den richterlichen Umgang damit im Sorgerechts-/Umgangskontext bereits thematisiert.

Grüße
Hagen

Hallo

Aber welchen Fall meinst du,der immer wieder diskutiert wird?

Emails und Briefgeheimnis. Erstmal wird das Briefgeheimnis als solches schon misverstanden und dann auch noch falsch auf Emails übertragen.

Gruß, DW.

Aber welchen Fall meinst du,der immer wieder diskutiert wird?

Diesen. Eine Familiensache vor Gericht, ein Sachverständiger und ein Partei, die sich verraten und verkauft fühlt.

Wahrscheinlich ist es so, das es im Zusammenhang mit
Familienrechtlichen Verfahren immer wieder ähnliche
Situationen entstehen.

Nein, es ist vielmehr so, dass du, Hagen.Troneg, schon mehrfach Fragen dazu gestellt hast. Das kann man im Archiv nachlesen, ich habe eben nachgesehen. Die merkwürdige Häufung solcher Anfragen hat ihre Ursache also allein in deinem Sachverhalt.

Zumindest haben diverse Medien (sueddeutsche, zdfzoom u.a.)
das Problem mit hanebüchenen Gutachten und den richterlichen
Umgang damit im Sorgerechts-/Umgangskontext bereits
thematisiert.

Aha.

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Das meinte ich zwar nicht. Das stimmt aber auch. Beim Briefgeheimnis geht es darum, den noch verschlossenen Brief auf dem Transportweg vor unbefugter Einsichtnahme zu schützen. Ist der Brief erst einmal beim Adressaten angelangt und von diesem geöffnet, ist er nicht mehr schützenswert als andere Schriftstücke auch.