eMail - Verkehr

Hallo,
welcher gesetzlichen Regelung unterliegt eigentlich der eMail-Verkehr.

Gilt eine eMail in jedem Fall als zugestellt bzw. kann der Absender bei ordnungsgemäßem Senden davon ausgehen, daß der Empfänger den Inhalt und ggf. den Anhang erhalten hat?
Oder kann der Empfänger eine eMail ignorieren ohne nachteilige Folgen,
auch wenn z.B. ein so übermittelter Termin überschritten wurde?
Gruß Carlos

Ich kenne mich zwar mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus, vermute aber einmal, dass Sie zwar einen Nachweis haben, dass Sie eine Mail abgeschickt haben, das beweist aber nicht, dass Sie der Empfänger auch erreicht hat. Schließlich landen Mails auch manchmal in Spamordner (ich hatte sogar schon einmal eine Mail im Spam-Ordner von einer Person, mit der ich täglich mailte). Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Mail im Postkasten des Empfängers gelandet ist, recht hoch ist, so besteht immer noch die Gefahr, dass diese im SPAM-Ordner gelandet ist.
Ein Ignorieren jedoch - so sagt es mir der gesunde (?) Menschenverstand - dürfte für den Absender keine negativen Folgen haben. Ich mein, wenn ich eine Mahnung bekomme und den Brief nicht öffne, besteht sie ja trotzdem noch.
Leider weiß ich nicht wie das ausschaut mit dem „Erreichbar sein“. Sorry.

Hoffe aber, dass ich dennoch ein bißchen helfen konnte.
LG
Feuertraum

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
welcher gesetzlichen Regelung unterliegt eigentlich der
eMail-Verkehr.

Gilt eine eMail in jedem Fall als zugestellt bzw. kann der
Absender bei ordnungsgemäßem Senden davon ausgehen, daß der
Empfänger den Inhalt und ggf. den Anhang erhalten hat?
Oder kann der Empfänger eine eMail ignorieren ohne nachteilige
Folgen,
auch wenn z.B. ein so übermittelter Termin überschritten
wurde?

Hallo,
man könnte sich Deiner Frage noch mit folgender Ergänzung anschließen:
Welche gesetzliche Regelung gilt für Rechnungen per E- Mail?

Man muß doch keinen PC und Adobe- Programme haben?

Sind diese Rechnungen überhaupt gültig oder kann man auf einer Rechnungszustellung per Papier und Post bestehen?

Gruß:
Manni

Ich kenne mich zwar mit den gesetzlichen Grundlagen nicht aus,
vermute aber einmal, dass Sie zwar einen Nachweis haben, dass
Sie eine Mail abgeschickt haben, das beweist aber nicht, dass
Sie der Empfänger auch erreicht hat.

Das stimmt - und darauf kommt es auch an.

Schließlich landen Mails
auch manchmal in Spamordner

Das ist allerdings irrelevant. Der Spam-Ordner dürfte ohne weiteres dem Machtbereich des Empfängers zuzuordnen sein, und was da drin ist, ist zugegangen i.S.d. Gesetzes.

Ein Ignorieren jedoch - so sagt es mir der gesunde (?)
Menschenverstand - dürfte für den Absender keine negativen
Folgen haben. Ich mein, wenn ich eine Mahnung bekomme und den
Brief nicht öffne, besteht sie ja trotzdem noch.

Richtig. Und so ist es natürlich auch bei E-Mails.

Levay

Gesetzliche Regelungen des E-Mail-Verkehres
Hallo Carlos,

der E-Mail-Verkehr unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland zunächst einmal dem Paragraphen 10 des Grundgesetzes sowie dem § 86 des
Telekommunikations-Gesetzes.
Daher ist eine E-Mail so zu betrachten,wie ein „Gewöhnlicher Brief“.
(Juristisch gesagt ,eine ERKLÄRUNG unter Abwesenden…)
Daher ist es erforderlich,das (zum B. Käufer und Verkäufer) mindestens
2 Emails Versendet werden…(Angebot und Annahme)…
Schwieriger wird es allerdings bei Mahnungen…
Hier ist zwar laut dem BGB keine „Formvorschrift“ vorhanden…
allerdings ist es nahezu unmöglich,den Zugang einer Mahnung per Email vor Gericht zu beweisen…daher sollte man hier immer zum Einschreiben/Rückschein greifen…

mfg

Frank