eMail-Versand und Datenschutz

Hallo,

könnte man sich verbieten, in einem riesen Adressverteiler einer Massen-eMail aufzutauchen und auf den Datenschutz verweisen? Ist das gesetzlich geregelt?

Über BCC ist man ja geschützt, aber das macht (oder weiß) nicht jeder :frowning:

Danke,

Anja

Antworten
Hallo Anja,

es ist in der Vergangenheit des öfteren vorgekommen, dass uninformierte weder Listmailer oder BCC zum Versand von E-Mail-Newslettern benutzt haben. Ich habe dann immer sinngemäß beantwortet:

„Vielen Dank für die vielen qualifizierten E-Mail-Adressen, die ich gerne sammle und weiterverkaufe.“

Bisher hat es immer genutzt.

Gruß

Stefan

könnte man sich verbieten, in einem riesen Adressverteiler
einer Massen-eMail aufzutauchen und auf den Datenschutz
verweisen? Ist das gesetzlich geregelt?

Man könnte es dem Absender verbieten - oder sich verbitten. Ein Anspruch darauf ergibt sich aus den diversen Datenschutzgesetzen. Ich pflege in solchen Fällen den Absender aufzufordern, sicherzustellen und darzulegen, dass solche Fälle zukünftig nicht mehr passieren, oder die Adresse aus der Datenbank zu löschen und die Löschung schriftlich zu einem gegebenen Termin zu bestätigen.

Bislang war dieses Vorgehen noch immer erfolgreich, ich hätte aber keine Bedenken, bei einer Weigerung auf Kosten des Mailversenders rechtsanwaltschaftlichen Beistand anzufordern.

Gruss
Schorsch