Email weiterleiten

Hallo, es geht um einen Tierschutzverein der einer Pflegestelle eine Mail schickt über die evtl Herkunft eines Hundes. Über diesen Hund wird in einem großen Forum diskutiert. Ist es nun der Pflegestelle erlaubt die Mail weiter zu senden an einen Admin und darf der Admin dann Auszüge aus der Mail veröffentlichen obwohl ja davon ausgegangen wurde dass diese Mail vertraulich behandelt wird? Lieben Dank für Ihre Antwort

Meine rein persönliche Meinung: Der Inhalt einer elektronischen Korrespondenz ist genauso vertraulich oder genauso nichtvertraulich wie jeder andere Brief auch. Auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Emailsignatur (im Disclaimer) genannt wird. Dennoch verleitet die sehr leichte elektronische Weitergabemöglichkeit viele Empfänger dazu, sich über die Weitergabe keine großen Gedanken zu machen.

In der Praxis wird es recht schwer sein, daraus Rechte abzuleiten - worin soll denn ein Vertrag oder eine Verpflichtung zur Nichtweitergabe bestanden haben ? Selbst wenn in der Mail geschrieben steht/stünde „bitte nicht weitergeben“ bzw. „Weitergabe verboten“ oder „vertraulich“ - so stellt dies immer noch keine rechtliche Verpflichtung des Empfängers dar, sich daran auch zu halten.

Also: Vertrauliches gehört nicht in eine Mail an Personen, die nicht aus beruflichen Gründen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Somit nur an Rechtsanwälte, Steuerberater, Banker, Ärzte - und selbst da wäre ich vorsichtig.

Eine recht hohe Verbindlichkeit gibts mit Korrespondenzpartnern, welche Verschlüsselung praktizieren.

Davon ist der vorliegende Fall meilenweit entfernt.

Gehört ein Admin zu einer Berufsgruppe, die Vertraulichkeit wahren muss ? Meiner Meinung nach grundsätzlich ja. Im praktischen Fall, wie geschildert: Kaum was zu machen.

Wenns wirklich sehr wichtig sein sollte, dann ein paar Euro investieren und z.B. bei 123recht oder so einen Internetanwalt fragen.

Wenns „nur ärgerlich“ ist ==> draus lernen und künftig besser aufpassen, wem man was schickt.

Hallo, leider bin ich in solchen Rechtsfragen kein Experte. Ich beführchte sogar, hierfür gibt es keinen absoluten Experten. Wie in allen Rechtsfragen gibt es wohl auch hier unterschiedliche Interpretationen.

Falls ihnen die Klärung der Angelegenheit sehr wichtig erscheint, würde ich ihnen empfehlen sich an einen Rechtsexperten zu wenden.

Als „Anregung“ hier noch ein ähnlicher Sachverhalt mit der Antort eines Rechtsexperten:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Weiterleiten-von-Ema…

LG Bueno

Nur mal von meinem persönlichen Rechtsempfinden her: Wenn der Absender der Mail aufgrund der Umstände davon ausgehen kann, dass die Mail vertraulich behandelt wird, erscheint es m.E. zweifelhaft, ob eine ungenehmigte Veröffentlichung statthaft ist; guter Stil ist sie zumindest nicht. Zudem ist/war der Admin ja gar nicht Adressat der Mail, was das Verhalten m.E. noch fragwürdiger erscheinen lässt. Meiner Auffassung nach sollte man besser das Einverständnis des Urhebers einholen und erfragen, ob die Zitate anonymisiert werden sollen/dürfen. Die Frage ist aber auch, ob aus der Mail ersichtlich war, dass eine vertrauliche Behandlung erwünscht ist, oder ob sie von so allgemeinem Interesse ist, dass eine Veröffentlichung evtl. als akzeptabel erscheinen konnte bzw. anzunehmen war, und dies z.B. aus der Art der Formulierung zu folgern war. Am besten dürfte es nach meiner Ansicht wohl sein, den Autor (bzw. umgekehrt den Admin) zu kontaktieren, um das Problem zu klären.
Die Anfrage erweckt den Eindruck, dass der geschilderte Sachverhalt bereits eingetreten ist, insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich müßig, zu diskutieren, ob die Abläufe korrekt waren.
Das war soweit meine Meinung und Einschätzung zu dem Thema. Einen juristischen Ratschlag kann ich naturgemäß nicht geben; da wäre es ggf. sinnvoller, einen (spezialisierten) Juristen zu konsultieren.

darf der Admin dann Auszüge aus der Mail veröffentlichen obwohl ja davon
ausgegangen wurde dass diese Mail vertraulich behandelt wird?

Hallo Sabine,
hast du es in deiner Mail erwähnt? Wie hast du die Vertraulichkeit angezeigt? Im Prinzip ist eine unverschlüsselte Mail wie eine Postkarte zu betrachten. Jeder Mailserver, den die Mail passiert, hat einen Admin. Dieser kann auf seinem Mailserver alle Mails lesen (wenn er das wollte). Vertraulichkeit wird dort schon nicht mehr gewährleistet.

Beschreib doch mal wie du der Pflegestelle mitgeteilt hast wie mit der Mail zu verfahren ist.
Grüße Mike

Ist es nun der Pflegestelle erlaubt die Mail

weiter zu senden an einen Admin und darf der Admin dann
Auszüge aus der Mail veröffentlichen obwohl ja davon
ausgegangen wurde dass diese Mail vertraulich behandelt wird?

Guten Morgen liebe Sabine,
leider bin ich für diese Frage nicht der Richtige Ansprechpartner. Ich Müsste mich in das besagte Forum selber einloggen und mich umschauen um mir ein Bild davon zu machen, dann kann ich Dir u.U. eine Antwort geben. Bitte suche nach „Internetrecht Experten“ und stelle ihnen Deine Frage. Viel Erfolg.

Hallo,

von Rechtsfragen hab ich leider nicht so viel Ahnung. Wenn aus den veröffentlichten Auszügen keine Rückschlüsse auf Hund und Halter gezogen werden können, sollte es erlaubt sein. Hier kommt das sog. Fernmeldegeheimnis zum Tragen, evtl. ist hier auch „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ im Spiel. Urheberrechtsverletzungen dürften hier nicht zum Tragen kommen da -so viel ich weiß- auf ein Urheberrecht hingewiesen werden muss. Wenn alle Stränge reißen, sollte evtl. ein Anwalt für Internetrecht/IT-Recht hinzugezogen werden. Aber erst einmal sollte immer versucht werden, sich gütlich zu einigen. Vielleicht hilft ja das hier weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Ver.C3.B6ffentli…
Auch die o. g. Begriffe kann man da nachschlagen.

Liebe Grüße, frohes Fest und ein gesundes Neues,
Stefan

Hallo Sabine,

generell ist es so, dass das nicht öffentlich gesprochene (respektive geschriebene Wort) dem
Persönlichkeitsschutz unterliegt. Natürlich geht es auch in erster Linie um Inhalte. Sofern ein unverfänglicher Text veröffentlicht würde, wäre das sicher problemlos, sobald aber beispielsweise persönliche Sachverhalte (EMail-Adresse, Anschrift, Lebensumstände usw.) gelangen, könnten von Fall zu Fall Persönlichkeitsrechte des Verfasser berührt sein.

Ich betreibe eine Vereins-Webseite und bin diesbezüglich äußerst vorsichtig. Frage im Zweifelsfall den EMail-Schreiber, ob er generell einer Veöffentlichung zustimmt. Auch würde ich alle Infos, die einen Rückschluss auf den Verfasser zulassen, ausblenden.

Möglicherweise sehe ich das etwas restriktiv, wenn der Ärger aber erst mal anfängt…

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Klaus

Hallo, vielen Dank für die Frage. doch leider ist dies schon ein juristisches Problem. An Ihrer stelle würde ich hier einmal nachschauen http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7023-…

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte !

Viele Grüße

Hallo,

da es sich hier um eine Rechtsauskunft handelt kann ich das nicht beantworten.
Ich habe damit keine Erfahrung.
Ich selbst würde es erstmal nicht weiterleiten und mir Rechtsauskunft von einer Anwaltskanzlei holen. Hier gibt es sicher auch kostenlose Möglichkeiten.

Grüße
Martin

Hallo,
leider greifen irgendwelche Rechtliche, bzw. Moralische „Gefühle“ im Internet nicht immer.
Wenn es eine rein private Mail über eine Person wäre, wäre so etwas sicherlich nicht zulässig. Allerdings fallen mir zum Thema Tierschutzverein und Pflegestelle, dann doch die Worte Gemeinnützigkeit und öffentliche Einrichtung statt, insbesondere auch deshalb, weil es nicht um eine Person handelt und es mit Tierschutz, auch im weitesten Sinne, vielleicht nichts zu tun hat.

Leider bin ich kein Rechtsexperte um da etwas eindeutiges, halbwegs rechtsicheres zu sagen.
Sollte es dir um eine halbwegs rechtsichere Bewertung gehen, es meldet sich hier sonst keiner und diverse Foren helfen dir auch nicht weiter, empfehle ich dir eventuell mal einen Blick auf
http://www.123recht.net/forum_default.asp zu werfen.

Peter

Hallo,
nein, das darf er nach dem deutschen Datenschutzgesetz nicht. Es sei denn der Urheber der Nachricht hat dazu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Dafür gehe ich aber davon aus, dass alle Parteien in Deutschland sind und das ganze in Deutschland stattgefunden hat.
In anderen Ländern gelten andere Gesetze.
Viele Grüße