Schaut Euch mal das hier an:
http://www.finanztip.de/recht/online/mi1713.htm
Emailwerbung für eine WebSeite darf man nicht machen (Spamming)
Wenn man aber ein Partnerprogramm für seine Website betreibt, dann darf man anderen Webseitenbesitzern Emails zuschicken und Ihnen ein Angebot zur Teilnahme am Programm machen - wodurch ja auch Werbung für die Webseite gemacht ist.
Kennt jemand ähnliche Urteile?
Wenn jetzt ein Adressat auf Unterlassung klagt - was kann soetwas kosten? Oder kostets erst bei wiederholter Mailversendung?
Schaut Euch mal das hier an:
http://www.finanztip.de/recht/online/mi1713.htm
Emailwerbung für eine WebSeite darf man nicht machen
(Spamming)
Wenn man aber ein Partnerprogramm für seine Website betreibt,
dann darf man anderen Webseitenbesitzern Emails zuschicken und
Ihnen ein Angebot zur Teilnahme am Programm machen - wodurch
ja auch Werbung für die Webseite gemacht ist.
Dies sollte analog zum ‚cold calling‘, d.h. anrufen ohne Einwilligung des Angerufenen gewertet werden. Dies war vor kurzem hier Thema, Tessa hat auch gute Links dazu gepostet. Hier der Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Wenn jetzt ein Adressat auf Unterlassung klagt - was kann
soetwas kosten? Oder kostets erst bei wiederholter
Mailversendung?
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Tschuess Marco.
in diesem Bereich würde ich sehr vorsichtig sein. Nicht, damit Du über zB. IHKs, Verbraucherverbände oder http://www.wettbewerbszentrale.de eine teuere Abmahnung bekommst. Wir sammeln solche Infos und stellen die wichtigsten Entscheidungen diesem Themenbereich zur Info zur Verfügung.
Klaus
http://www.spamflam.de
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