Emailadressen gekauft die nicht benutzt werden dür

Hallo
Darf ein Verkäufer auf EBay eine Liste mit EMailadressen verkaufen, wenn er nicht schreibt, das diese Adressen für Werbezwecke erlaubt sind.
Und was Passiert wenn ein Käufer dann die EMailadressen doch benutzt zu Marketing zwecken. Und der, der die Mails für ihn verschickt 250€ entschedigung will. Muss der Verkäufer die Kosten erstatten, da es ja der Fehler des Käufers ist da nie erlaubt wurde das dieser diese Adressen zu Marketingzwecken benutzen darf.
MFG

E-Mail-Adressen

EMailadressen

Es gibt damit gehäuft Schwierigkeiten. Auf den ersten Blick weiß man bei einigen Schreibweisen nicht, was gemeint ist.
Deswegen hier der Hinweis:
Die deutsche Rechtschreibung schlägt „E-Mail“ vor.
Sehr gut war aber schon, dass das „E-Mail“ und „Adressen“ zusammengeschrieben wurden. Ich betrachte aber auch „E-Mail-Adressen“ als zulässig und bevorzuge diese Schreiweise auch.
Ich finde nämlich, dass es keine elektronischen Mailadressen sind, sondern „elektronische Mail“-Adressen. Außerdem sieht die Zusammenschreibung von deutschen und englischen Wörtern ohne Bindestrich verwirrend aus.
der Vollständigkeit halber: Die Onlineversteigerungsseite, die eigentlich garnicht versteigert, heißt Ebay.

Nochnicht gelöst
Was hat das jetzt zum Thema beigetragen?

Hi!

http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker
http://de.wikipedia.org/wiki/Besserwisser

Gruß
Beowolf

1 „Gefällt mir“

Die Onlineversteigerungsseite, die
eigentlich garnicht versteigert, heißt Ebay.

So was Ähnliches schrieb jemand kürzlich in mein Blog. Mir erschließt sich das nicht. Es gibt verschiedene Arten von Auktionen, die eBay-Variante ist eine davon. Natürlich sind das Auktionen.

Freilich, im Sinne des BGB sind es keine, aber man kann doch den alltäglichen Sprachgebrauch nicht allein am Recht ausrichten.

Levay

Hallo

Der Käufer wusste doch, dass die Adressen nicht für Werbung genutzt werden dürfen. Warum soll dann der Verkäufer dafür haften, dass der Käufer die trotz besseren Wissens hierfür verwendet hat?

Gruß
Falke

Noch net gelöst
Hallo
es stand nirgends das es erlaubt ist die Adressen für Werbung zu benutzten, jedoch stand es auch nirgends das es verboten ist.
MFG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es stand nirgends das es erlaubt ist die Adressen für Werbung
zu benutzten, jedoch stand es auch nirgends das es verboten
ist.

Wenn ich mich recht erinnere (ohne jegliche Gewährleistung), steht das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die „elektronische Direktwerbung“ müsste AFAIK im §7 geregelt sein und sieht, wenn ich mich nicht irre, das sogenannte Opt-In-Verfahren vor.

Das bedeutet (meine Interpretation) also für dich, dass du nur den Personen eine Werbemail hättest schicken dürfen, die den Empfang von Werbemail VON DIR DIRGEGENUEBER zugestimmt hätten. Hast du keine explizite Zustimmung für den Empfang von Werbemail erhalten, darfst du keine Werbemail senden.

McPringle

Noch net gelöst
Hallo
Das ist mir klar, jedoch war meine Frage ob der Verkäufer mit schuld währe, da er nirgends schrieb das es verboten ist, es jodch auch nicht verboten hat.
MFG

Aber zu 100% gelöst

Hallo
Das ist mir klar, jedoch war meine Frage ob der Verkäufer mit
schuld währe, da er nirgends schrieb das es verboten ist, es
jodch auch nicht verboten hat.
MFG

Hallo,

ist die Telekom schuld, wenn du alle im Telefonbuch genannten Personen mit Werbeanrufen terrorisierst, nur weil im Telefonbuch nicht ausdrücklich erwähnt war, dass die Datenbestände hierfür nicht genutzt werden dürfen?

Trage ich eine Mitschuld, wenn ich eine Kettensäge bei ebay versteigere und ich den Käufer nicht ausdrücklich darauf hinweise, dass man damit kein Massaker anrichtet, er es aber trotzdem tut?

Wohl eher nicht.

Gruß

S.J.

Hallo

Das ist mir klar, jedoch war meine Frage ob der Verkäufer mit
schuld währe, da er nirgends schrieb das es verboten ist, es
jodch auch nicht verboten hat.

Er kann und muss es ja auch gar verbieten, weil es bereits verboten ist. Muss jeder Messerverkäufer seinen Kunden explizit verbieten, jemand zu erstechen?

Und den Tatbestand ‚Beihilfe zum unlauteren Wettbewerb‘ gibt es nicht.

Gruß
loderunner (ianal)

JA - gelöst!
Hallo

Das ist mir klar, jedoch war meine Frage ob der Verkäufer mit
schuld währe, da er nirgends schrieb das es verboten ist, es
jodch auch nicht verboten hat.

Wie schon richtig erwähnt, braucht nicht explizit überall stehen, was damit NICHT gemacht werden darf! Oder steht auf deiner Tastatur, dass du damit nicht Leute erschlagen darfst?

Also: Der Käufer muss sich an das geltende Recht halten - und dies untersagt eben, eMail-Adressen ohne Erlaubnis zu bewerben.

Vielleicht hat der Verkäufer die Adressen ja auch nur zu Sammelzwecken verkauft. Leute sammelt ja so alles heutzutage: Hummelfiguren, Bierdeckel… Warum nicht auch eMail-Adressen!!! :wink:

Gruß
Falke

Blumento

http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker
http://de.wikipedia.org/wiki/Besserwisser

Mit dem Zusatz, dass man oft wirklich nicht auf den ersten Blick sieht, was gemeint ist, wollte ich genau diese Sichtweise vermeiden.
Da aber wahrscheinlich eine Diskussion über die Bedeutung von Rechtschreibung und Grammatik hier nichts brächte, gebe ich mal ein kleines Beispiel.
Ich habe letztens ein Schild mit der Aufschrift:
„Blumento-
pferde“
gesehen. Ich habe ein paar Sekunden gebraucht, um herauszubekommen, dass damit keine Pferdeart aus einem Fantasy-Roman gemeint ist, sondern es um Blumentopf-Erde ging.
Auch E-Mail-Adressen kann man vortrefflich in unterschiedlichsten Versionen misshandeln. Bei EMailAdressen tritt bei *mir* jedenfalls ein ähnlicher Effekt wie bei Blumento-pferden ein.

Oft werden meine Hinweise zur Rechtschreibung und Grammatik als Rechthaberei aufgefasst; ich möchte damit aber lediglich der Kommunikation in diesem Forum weiterhelfen. Bei Leuten, die eine erkennbare Rechtschreibschwäche haben, halte ich mich extra zurück. Bei allen anderen versuche ich nur, gut gemeinte Ratschläge zu geben.
Also bitte nicht falsch verstehen!

Gruß
Paul

2 „Gefällt mir“

eBay

die eBay-Variante ist eine davon.

Ja, da hast du Recht; dies ist sogar die offizielle Version. Ich wollte nur eine Alternative für „EBay“ anbieten, denn diese Schreibweise ist sicher falsch.

Hoi!

Das ist mir klar, jedoch war meine Frage ob der Verkäufer mit
schuld währe, da er nirgends schrieb das es verboten ist, es
jodch auch nicht verboten hat.

Muss jemand, bei dem du ein Messer kaufst, dir verbieten, damit jemanden zu töten? Ob der Verkäufer berechtigt war, die Adressen zu verkaufen, ist ein anderer Schuh und hat nichts mit dem Versand zu tun.

So weit meine Meinung und logische Interpretation…
McPringle

Danke vollkommen gelöst
Hallo
Ich danke euch vielmals.
Ihr habt mir wirklich mehr geholfen

)