Emaille Badewanne Austausch? Kosten?

Im Übergabeprotokoll vom Oktober 2008 steht beim Punkt Badewanne:
Am Wannenboden Gebrauchskratzer vorhanden

Nun nach über 4 Jahren wird der Wannenboden immer rauer sandiger und stumpfer. Kratzer sind keine hinzugekommen. Wanne war bereits bei Einzug beschädigt, jedoch hat der Vermieter dies damals mündlich als normale Gebrauchsspur runtergespielt da er die Wanne weder neu beschichten lassen wollte noch austauschen.

Nun droht Vermieter bei Auszug die Wanne in Rechnung zu stellen da er die Wanne jetzt als „großflächige Beschädigung des Wannenbodens“ bezeichnet und meint vorher waren es lediglich Gebrauchskratzer.

Das alles ist ins Rollen gekommen weil Mieter um Neubeschichtung oder Austausch gebeten hat da mittlerweise sehr unschön/gelblich, kratzig, sandig, schwer zu reinigen und unangenehm darauf zu sitzen.

Vermieter beschuldigt Mieter schriftlich: mit agressiven Mitteln geputzt zu haben obwohl dem Vermieter vor Ort Reinigungsmittel gezeigt wurde (Molke-Allzweckreiniger) da Mieter Asthmatiker, Allergiker und generell versucht auf Chemie zu verzichten.

Wie liegt die Gesetzteslage?
Müsste Vermieter Wanne beschichten lassen?
Müsste Mieter die Kosten dafür tragen?
Darf Vermieter bei nichtbeschichtung nach Auszug die Kosten von Kaution abziehen?

hi

Wie liegt die Gesetzteslage?

ich weiss, es trifft die Frage nicht ganz genau aber lies trotzdem mal das
http://www.frag-einen-anwalt.de/Klausel-und-Wanne-__…

vielleicht kann man darauf aufbauen

Gruss

Vermieter beschuldigt Mieter schriftlich: mit agressiven
Mitteln geputzt zu haben obwohl dem Vermieter vor Ort
Reinigungsmittel gezeigt wurde (Molke-Allzweckreiniger) da
Mieter Asthmatiker, Allergiker und generell versucht auf
Chemie zu verzichten.

Es besteht doch sicherlich eine Privathaftpflichtversicherung,
die auch Mietsachschäden abdeckt.

Schreiben weiterleiten an den Versicherer, der entweder den Schaden zahlt oder abwehrt.

Gruß Merger

Haftpflicht zahlt nur für Schäden, nicht aber für langfristige Zustandsverschlechterungen.
Interessant ist das Alter des Teiles. Da der VM (wenn überhaupt) nur Anspruch auf den Zeitwert hat.
http://www.internationales-immobilienrecht.de/deutsc…
Alles was den Zeitwert überschreitet braucht auf keinen Fall, weder bei Neuanschaffung noch bei Reparatur, gezahlt zu werden.
vnA

Haftpflicht zahlt nur für Schäden, nicht aber für langfristige
Zustandsverschlechterungen.

Richtig - allerdings wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadensforderungen ab.

Und lt. dem Schreiben des Vermieters handelt es sich um eine Schadensforderung.

wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadensforderungen ab …

Ja, das macht sie, wenn sie ansonsten im Rahmen des Versicherungsvertrages zahlen müsste. Wenn allerdings kein Versicherungsfall vorliegt (z.B. weil „Allmählichkeitsschäden“ nicht zum Versicherungsumfang gehören), dann wird eine Versicherung auch ihrem Versicherungsnehmer keine kostenlose Rechtshilfe leisten.

Das Schadensbild der Badewanne („gelblich, kratzig, sandig“) hört sich m.E. nicht nach Oberflächen-Abtragungen (z.B. durch scheuernde Reinigungsmittel) sondern eher nach Kalk-Ablagerungen (z.B. durch zu wenig Reinigung) an. Beides wäre aber vom Nutzer/Mieter zu vertreten > z.B. „bei einer unsachgemäßen Nutzung:Ist die Oberfläche einer Badewanne allein deshalb stark aufgeraut oder zerkratzt, weil der Mieter sie über Jahre hinweg nicht gereinigt hat, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen (LG Düsseldorf, Az 24 S 289/94)“ - oder hier:
http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/geld/nichts-…

Schadensersatz heisst allerdings immer > Zeitwertentschädigung dazu mehr:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewa…

Ich kenne auch bisher keinen Allzweckreiniger (= neutral bis alkalisch), der geeignet wäre, Kalkrückstände zu beseitigen (Kalk ist ja nur säurelöslich oder eben mechanisch zu entfernen). Dass ein Mittel beides können sollte, habe ich noch nie gehrt - aber vielleicht ist ja der Molke-Allzweckreiniger da die große Ausnahme? Wenn jedenfalls vor 4 Jahren die Wanne noch nicht „gelblich, kratzig, sandig“ war (sondern nur ein paar Kratzer hatte), dann muss ja zwangsläufig in dieser kurzen Zeit irgendwas auf die Wanne eingewirkt haben, was nicht mehr mit üblicher Abnutzung zu erklären wäre - gerade wenn man weiss, dass Gerichte von einer übliche Lebensdauer von 20-35 Jahren ausgehen - bei üblicher, normaler Abnutzung.
http://www.immoscout24.ch/IS24Web/Content/Article.as…

wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadensforderungen ab …

Ja, das macht sie, wenn sie ansonsten im Rahmen des
Versicherungsvertrages zahlen müsste. Wenn allerdings kein
Versicherungsfall vorliegt (z.B. weil „Allmählichkeitsschäden“
nicht zum Versicherungsumfang gehören),

Wie kommst Du zu dieser Meinung, dass in der Privathaftpflicht keine Allmählichkeitsschäden abgesichert sind.

Hast Du dafür eine Quelle ? oder ist dies nur eine Vermutung ?

dann wird eine
Versicherung auch ihrem Versicherungsnehmer keine kostenlose
Rechtshilfe leisten.

Habe ich etwas von einer Rechtshilfe geschrieben.
Bitte nicht verwechseln mit Schadensabwehr !

Hallo Merger

Ich stimme ja mit Dir überein, dass die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadensersatzforderungen abwehrt.
Aber wenn die Haftpflichtversicherung nicht leistungspflichtig ist, dann bedeutet das ja nicht zwangsläufig, dass die Schadensersatzforderung des Vermieters gegen den Mieter unberechtigt ist.
Ich habe jedenfalls bisher noch keine Versicherung erlebt, die sich dann dennoch mit der Abwehr von Schadensersatzforderungen auseinandergesetzt hätte. Die antworten dann einfach kurz und bündig z.B. „kein einmaliges Schadensereignis … gemäß § 4 AHB sind Schäden durch allmähliche Einwirkung von der Leistungspflicht ausgenommen“ (oder z.B. Schäden an gemieteten Sachen/Mietsachschäden, wegen Vorsatz/Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers - das hängt aber vom jeweiligen Wortlaut des Versicherungsvertrag ab oder auch vom Alter des Versicherungsvertrages > d.h. gilt AHB2002 oder AHB2008).

Wie kommst Du zu dieser Meinung, dass in der Privathaftpflicht keine Allmählichkeitsschäden abgesichert sind
Hast Du dafür eine Quelle ? oder ist dies nur eine Vermutung ?

Meine Quellen sind die Versicherungsbedingungen meiner Verträge, meine Erfahrungen bei tatsächlichen Schadensfällen und auch Auskünfte meines Versicherungsbetreuers. Falls Du selbst keine Privat-Haftpflicht/Gebäude-Haftpflicht-Versicherungsverträge zum Nachlesen der Vertragsgrundlagen hast > im Internet finden sich auch massig mehr oder weniger „neutrale“ Quellen, z.B.:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allm%C3%A4hlichkeitssch…
http://www.versicherungsvergleich-info.net/Lexikon/P…
http://www.versicherungslupe.de/guenstige-haftpflich…
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Allmae…

Was da an möglichen Allmählichkeitseinwirkungen nicht wortwörtlich in den AHB aufgeführt ist, das bestimmt im Zweifel die Rechtsprechung.

Aber es geht doch nicht um die Versicherung und die Ersätzung… es geht darum das der Vemieter etwas unterstellt was nicht stimmt.
Die Wanne ist 19 Jahre alt und wurde noch nie getauscht… hab grad mal geschaut…

Hallo Rudi,

Es ist zwar richtig, dass diese Absicherung nicht alle Versicherer in den einzelnen Tarifen hatten.

Allerdings in den besonderen Bedingungen (2002) zur Privathaftpflichtvers. steht folgendes:

G Besondere Bedingung für den Einschluß von Sachschäden durch
allmähliche Einwirkung

Eingeschlossen sind - in teilweiser Abweichung von § 4 Ziffer I 5 AHB

  • Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die entstehen durch allmähliche
    Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit
    und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u. dgl.).

Wenn dies bei dir noch nicht mitversichert ist, solltest Du dies schnellstens ändern, evt. auch deinen Versicherungsvermittler wechseln.

Gruß Merger

allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u. dgl.).

und wo ist da jetzt der Bezug zu der stumpfen, zerkratzten Badewanne? Das kannst du sicher näher erläutern.

vnA

allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder
Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u.
dgl.).

und wo ist da jetzt der Bezug zu der stumpfen, zerkratzten
Badewanne? Das kannst du sicher näher erläutern.

Wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen,
dass ich Rudi bezüglich der Allmählichkeitsschäden geantwortet habe.

Gruß Merger

Bedeutet also, dass die die Haftpflichtversicherung auf keinen Fall für die geschilderten Schäden an der Badewanne eintritt. Richtig?

vnA

Habe ich doch schon (weiter oben) beantwortet.

Gruß Merger

Wie kommst Du zu dieser Meinung, dass in der Privathaftpflicht keine Allmählichkeitsschäden abgesichert sind.
Hast Du dafür eine Quelle ? oder ist dies nur eine Vermutung ?

stimmt.

vnA

jetzt gab es hier viel Diskusion über Haftpflichtversicherung…
Das geht mir jetzt aber komplett an meinem Thema vorbei…

Ich hatte gehofft jmd kann mir etwas sagen dazu ob der Vermieter das einfach so machen kann, die Wanne auf mich abwelzen wenn doch im Protokoll schon stand das diese zerkratzt war…