Im Übergabeprotokoll vom Oktober 2008 steht beim Punkt Badewanne:
Am Wannenboden Gebrauchskratzer vorhanden
Nun nach über 4 Jahren wird der Wannenboden immer rauer sandiger und stumpfer. Kratzer sind keine hinzugekommen. Wanne war bereits bei Einzug beschädigt, jedoch hat der Vermieter dies damals mündlich als normale Gebrauchsspur runtergespielt da er die Wanne weder neu beschichten lassen wollte noch austauschen.
Nun droht Vermieter bei Auszug die Wanne in Rechnung zu stellen da er die Wanne jetzt als „großflächige Beschädigung des Wannenbodens“ bezeichnet und meint vorher waren es lediglich Gebrauchskratzer.
Das alles ist ins Rollen gekommen weil Mieter um Neubeschichtung oder Austausch gebeten hat da mittlerweise sehr unschön/gelblich, kratzig, sandig, schwer zu reinigen und unangenehm darauf zu sitzen.
Vermieter beschuldigt Mieter schriftlich: mit agressiven Mitteln geputzt zu haben obwohl dem Vermieter vor Ort Reinigungsmittel gezeigt wurde (Molke-Allzweckreiniger) da Mieter Asthmatiker, Allergiker und generell versucht auf Chemie zu verzichten.
Wie liegt die Gesetzteslage?
Müsste Vermieter Wanne beschichten lassen?
Müsste Mieter die Kosten dafür tragen?
Darf Vermieter bei nichtbeschichtung nach Auszug die Kosten von Kaution abziehen?