Wenn nach einer Kündigung der Arbeitnehmer alle Mails (Posteingang und Postausgang) löscht, können daraus Konsequenzen entstehen. Sind Mails solch wichtige Firmenunterlagen, dass man in diesem Fall von Vernichtung von Geschäfstunterlagen o.ä. sprechen kann?
Wenn ja oder nein, kennt jemand zufällig Urteile dazu?
Wenn nach einer Kündigung der Arbeitnehmer alle Mails
(Posteingang und Postausgang) löscht, können daraus
Konsequenzen entstehen. Sind Mails solch wichtige
Firmenunterlagen, dass man in diesem Fall von Vernichtung von
Geschäfstunterlagen o.ä. sprechen kann?
Wenn ja oder nein, kennt jemand zufällig Urteile dazu?
Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, insbesondere wenn die Person im Kontakt mit Kunden der Firma steht und damit firmen- und auftragsbezogen relevante Daten verloren gehen.