Emails abrufen nach Beendigung des Arbeitsvertrags

Hallo,

wie schaut es aus, wenn ein AN nach der Beendigung des Arbeitsverhältnis, die Emails (beim alten Arbeitgeber) noch einsieht, da sein Account offenbar noch nicht gesperrt wurde.

Muss der AN, rechtlich gesehen, sich sorgen machen? wenn seine Zugangsdaten noch gehen, sollte es doch keine Probleme für ihn geben? oder?

Hallo,

Muss der AN, rechtlich gesehen, sich sorgen machen? wenn seine
Zugangsdaten noch gehen, sollte es doch keine Probleme für ihn
geben? oder?

was sagt denn der gesunde Menschenverstand dazu? Wird der frühere Arbeitgeber das wohl so gewollt haben?

Gruß
Christian

es geht ja weniger um den gesunde Menschenverstand, wohl eher um den rechtlichen Aspekt, weil dieser doch interessanter ist

es geht ja weniger um den gesunde Menschenverstand, wohl eher
um den rechtlichen Aspekt, weil dieser doch interessanter ist

Interessanterweise werden durch Gesetz oftmals die Dinge so kodifiziert, wie sie der gesunde Menschenverstand auch sehen würde.

Für den Anfang und zum Zwecke weiterer Konsultationen des gesunden Menschenverstandes:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

Gruß
Christian

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Für den Anfang und zum Zwecke weiterer Konsultationen des
gesunden Menschenverstandes:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

Ich sehe noch keine Hilfe für mein gesundes Menschenverstand. Wenn der Account nicht gesperrt ist und die Zugangsdaten nicht geändert worden sind, sehe ich weder
„besonders gesichert“
noch
„unter Überwindung der Zugangssicherung“

Oder liegt da einfach nur mein Verstand falsch? Ich hätte ja die Vermutung der AG würde es nicht wollen. Wenn du gemeint hast, dass der AG die Zugangsdaten schon gesperrt hätte, wenn er es nicht wollen würde, dann ziehe ich mein Einwand zurück.

Gruß,
Andreas

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Hallo,

nur weil der AN es kann, darf er es noch lange nicht. Deswegen würde ich mich nicht einloggen, weil das nachvollzogen werden kann, was wiederum Ärger geben kann.
Stattdessen: dem AG das sofort melden, dass der Account noch existiert.

Haelge

Hi,

als Arbeitgeber antworte ich jetzt mal aus meiner Sicht: Der Account wurde für den Arbeitnehmer eingerichtet um seine Arbeit zu machen. Die Daten sind Eigentum der Firma und daher ausschließlich für Berechtigte vorgesehen.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt automatisch mit ein, dass der Arbeitnehmer diese Daten nicht mehr einsehen darf. Ob er es technisch kann spielt dabei keine Rolle. U.u. könnte der AN ja auch noch in das Firmengebäude gehen und, dank seines Insiderwissens, Akten einsehen. Das wäre genauso verboten.

Also, AG informieren damit die Login-Daten gesperrt werden und Finger weglassen :smile:

bye
Rolf

Hi!

„besonders gesichert“
noch
„unter Überwindung der Zugangssicherung“

Daten, die nicht für den Ex-AN bestimmt sind, trifft offenbar zu.

Wenn dieser seine Zugangsdaten benutzt, dann überwindet er auch die Zugangssicherung -was ist daran nicht zu verstehen?

Überwindung heißt nicht gleich „cracken“

Oder liegt da einfach nur mein Verstand falsch?

Ja.

Gruß
Guido

Also bisher war nur ein brauchbare Antwort dabei.

Wenn ein Arbeitsvertrag beendet ist, erlöschen alle sich daraus ergebende Rechte und Pflichten (ausgenommen sie sind über das Vertragsverhältnis hinaus vereinbart wei Schweigepflicht ect).

Dem AN ist dann nicht mehr gestattet am Betriebsleben teil zu nehemen, dazu gehört das in der Frage beschriebene.
Die Tatsache dass er es kann wie bspw durch die nicht geänderten Zugangsdaten, ist hierbei völlig unerheblich. Für den Vorgang einer unzulässigen Handlung ist nicht entscheidend WIE er es tut, sondern DASS er es tut.

Ob es beim „WIE“ Hindernisse gab oder nicht ist völlig irrelevant!
Kommt es zu strafbaren Handlungen und es geht vor Gericht, dann muss sich der AG gefallen lassen, wenn man Ihm dabei grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Resume:
Das Ende eines Vertrages ist auch das Ende dessen. Was darüberhinaus noch möglich ist, bewegt sich im strafbarem Rahmen.

Also bisher war nur ein brauchbare Antwort dabei.

Du meinst, das beurteilen zu können?
BUAHAHA

Wenn ein Arbeitsvertrag beendet ist, erlöschen alle sich
daraus ergebende Rechte und Pflichten (ausgenommen sie sind
über das Vertragsverhältnis hinaus vereinbart wei
Schweigepflicht ect).

Das ist völliger Blödsinn!
Was glaubst Du wohl, warum eine Verjährungsfrist sogar im BGB geregelt ist und halbwegs normale Arbeitgeber darauf achten, diese Frist zu verkürzen (Stichwort: Ausschlussfrist)?

Weil solche Fristen überflüssig sind, da nach Beendigung eines Vertrags alle Ansprüche automatisch erlöschen? - Komische Schlussfolgerung…

Dem AN ist dann nicht mehr gestattet am Betriebsleben teil zu
nehemen, dazu gehört das in der Frage beschriebene.

Quelle?

Die Tatsache dass er es kann wie bspw durch die nicht
geänderten Zugangsdaten, ist hierbei völlig unerheblich. Für
den Vorgang einer unzulässigen Handlung ist nicht entscheidend
WIE er es tut, sondern DASS er es tut.

Das ist zumindest teilweise korrekt - steht hier aber auch schon drei bis fünf mal…
Völlig falsch dagegen ist, dass das WIE nicht entscheidend ist (mach Dich mal schlau zu den Themen Vorsatz, Fahrlässigkeit und so)

Ob es beim „WIE“ Hindernisse gab oder nicht ist völlig
irrelevant!

Wie gesagt: Blödsinn

Kommt es zu strafbaren Handlungen und es geht vor Gericht,
dann muss sich der AG gefallen lassen, wenn man Ihm dabei
grobe Fahrlässigkeit vorwirft.

Auch, wenn es gar keine grobe Fahrlässigkeit ist?
Meine Güte, Leute: Bevor Ihr hier mit irgendwelchen tollen juristischen Fachbegriffen um Euch schmeißt, solltet Ihr wenigstens wissen, WO sie definiert sind, dann mal nachlesen, WIE sie definiert sind, und danach könnt Ihr dann überlegen, OB sie überhaupt zutreffen!

Du hast verallgemeinert, also habe ich bis hier allgemein geantwortet, aber eine Sache: Im hier vorliegenden Fall kann von Fahrlässigkeit keine Rede sein.

Resume:
Das Ende eines Vertrages ist auch das Ende dessen. Was
darüberhinaus noch möglich ist, bewegt sich im strafbarem
Rahmen.

Kurz; Schwachsinn!

Fazit:
Wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man einfach mal darauf verzichten, sein nicht vorhandenes Wissen hier als ach so tolle Fakten zu präsentieren!

Amüsiert
Guido