Emails an Arbeitgeberadresse

Hallo Herr X. bekommt von seiner Ex Freundin folgende emails an seine Firmen emailadresse, obwohl er Ihr per email mitgeteilt hat, diese email Adresse nicht mehr zu benutzen, da diese emails auch von anderen in der Firma mitgelesen werden können.
Folgender Inhalt der emails:

email 1:

Sehr geehrter Herr X.,

sie haben in der Zeit vom 19.09.2005 bis 02.12.2005 in meinem Hause mehrfach Übernachtet.

Hier für fordere ich Sie auf, folgenden Betrag auf das unten angegebene Konto zu überweisen.

35 x 5,- € für Wasser, Strom usw.

175,00,- €

Konto Nr.:

BLZ:

Konto Inhaber: Frau Y.

Mit freundlichem Gruß

email 2:
da ja nun ans Tageslicht gekommen ist, das Herr X. ein doppel Leben geführt hat

am We bei Frau Z., dort schlafen, essen, usw.

und in der Woche über hier, so das es für dich am bequemsten und kostengünstigsten war

habe ich das Recht die Summe einzufordern!

Frau Z. erzählst du das du sie noch liebst wieder mit ihr zusammen sein willst.

schreibst wieder Bewerbungen für Bielefeld ( weil du bei deiner Firma ja nicht zufrieden bist)und würdest dir dort eine Wohnung suchen, wenn du nicht bei ihr einziehen darfst

und mir sagst du du liebst mich, fragst ob du hier einziehen kannst usw.

Das ist Betrug !

Leiste Deine Zahlung und gut ist es!

Zu email 1:

Er war zu der Zeit mit ihr in einer Beziehung, es wurde nie etwas schriftlich festgehalten, dass eine Bezahlung erfolgen soll/muß.

zu email 2:
sie erwähnt die Stellensuche und die anderen Sachen, damit es in der Firma bekannt wird

Was kann Herr X. tun, oder muß er sich das gefallen lassen?

Herr X. hat nochmals geschrieben, dass Frau Y. es unterlassen soll, emails an die Firmenadresse zu schicken, da er sonst sich bei der Polizei erkundigen wird, was er machen kann. Antwort von Frau Y, natürlich an die Firmenadresse:

Sehr geehrter Herr X,

ihre Drohungen können Sie sich sparen!

überweisen Sie den fälligen Betrag innerhalb 14 Tagen, ansonsten werden weitere Schritte gegen Sie eingeleitet!

Mit freundlichem Gruß

Hallo,

Sehr geehrter Herr X,

ihre Drohungen können Sie sich sparen!

überweisen Sie den fälligen Betrag innerhalb 14 Tagen,
ansonsten werden weitere Schritte gegen Sie eingeleitet!

ich weiß nicht wieso, aber ich habe irgendwie das Gefühl, daß hier eine konkrete und professinelle Rechtsberatung gesucht wird - die mir in diesem Fall auch sehr angesagt zu sein scheint.
Im übrigen: FAQ:1129

Gruß,
Christian

Blöde Sache, kann ich vollends verstehen.
Versuchen Sie doch eine Unterlassungsklage bei Gericht zu erwirken.
By the way: Einer Aufforderung per email würde ich nicht nachkommen, da sie rechtlich nicht verwendet werden kann.
Weiterhin denke ich, dass die Geschichte mit dem Kostgeld für sie leer ausgehen wird. Ich würde Ihr aufgrund von weiteren Emails nen kleinen Betrag (100,- EUR) überweisen, aber in einem Schreiben an die Dame mitteilen, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
Gruß,
Phlippo!

Hallo Lash, ein vielleicht nicht rechtlich koscherer Tipp :wink:
Herr X sollte Frau Y´s Email Adresse blocken und tatsächlich sich rechtlichen Beistand bezüglich „stalken“ einholen. Natürlich könnte Herr X eine Überweisung tätigen, unter dem Verw. Zweck. „Für sexuelle Dienstleistungen + Wasserkosten“ schreiben, oder diese 175 Euro in einen Rechtsanwalt investieren. Weiter könnte man beim Finanzamt oder Sozialamt, je nachdem, diese Kosten melden, sind dann ja Einnahmen :wink:

Den rechtlichen Schritte die eingeleitet werden sollen, bei Nichtbezahlen, würde ich lächelnd entgegensehen.
Hat Frau Y. nicht auch einen Arbeitgeber? Kommt die Email von ihrem privat Anschluss? Wenn nicht, dann Retourkutsche.

Im übrigen würde ich als dein Arbeitgeber dem Ganzen keinen Glauben schenken, sollte dich dein AG darauf ansprechen, kannst du ja immer behaupten das sie einen an der Waffel hat, was man aus dem Text ja deutlich erlesen kann, das dies eine Racheaktion einer verlassenen Freundin ist, die nur den Sinn hat, dir zu schaden…
Liebe Grüße

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Zu email 1:

Er war zu der Zeit mit ihr in einer Beziehung, es wurde nie
etwas schriftlich festgehalten, dass eine Bezahlung erfolgen
soll/muß.

Hallo,

beim Ende von Beziehungen (auch wenn vielleicht unter „unterschiedlichen“ Vorstellungen), kommt eine Rückforderung im allgemeinen nicht in Betracht, vertraglich nicht mangels Vertrag, bereicherungsrechtlich nicht, da der Zweck der Zuwendung erreicht wurde (gemeinsames Leben). Allenfalls wäre hier Deliktsrecht einschlägig (§ 823 Abs. 2 BGB iVm § 263 StGB Betrug). Es liegt aber vermutlich keine aktive Täuschung vor und wohl auch kein pflichtwidriges Unterlassen (Offenbarungspflichten über die wirklichen Absichten oder andere Beziehungen sind moralische oder sittliche Pflichten, aber eher keine Rechtspflichten). Da könnte allenfalls noch eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nach § 826 BGB ziehen, doch wird der Intimbereich von Beziehungen hier ebenfalls weitgehend ausgenommen.

zu email 2:
sie erwähnt die Stellensuche und die anderen Sachen, damit es
in der Firma bekannt wird

Verschwiegenheitspflichten gibt es mangels Rechtspflichten in der Beziehung nicht. Gegen die Verbreitung von Tatsachen (zutreffende Sachverhalte) kann man grundsätzlich nichts machen. Das mag moralisch oder sittlich anstößig sein, aber eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung ist dies vermutlich noch nicht.

Aber vielleicht sehen die Kollegen das anders…

Grüße
EK

Hi
kontaktiere den Admin deiner Fa und lass deine mailaddi ändern.
falls das ein grösserer laden ist und dann interne Adressbücher neu gedruckt werden müssten, nervig, aber am schnellsten machbar.
HH

Hallo,

völlig OffTopic, aber es interessiert mich:

Was hast du dieser Frau bloß getan, dass sie so reagiert? Ihren Hund zum Abschied in die Mikrowelle gesteckt?

Liebe Grüße
Sue

Hallo,

kontaktiere den Admin deiner Fa und lass deine mailaddi
ändern.

argh…

solche Wünsche sind beim Admin immer gern gesehen. Gerade bei größeren Firmen gibt es zu dem Thema Vorgaben bezüglich des Formats, zum anderen muss die Änderung auch nach außen weitergegeben werden (Visitenkarten etc.) Einfacher wäre es, den Absender zu blocken.

Gruß

Johannes

Hallo Sue

Hallo,

völlig OffTopic, aber es interessiert mich:

Was hast du dieser Frau bloß getan, dass sie so reagiert?
Ihren Hund zum Abschied in die Mikrowelle gesteckt?

nein, er ist entweder Zweigleisig gefahren, oder hat sie wegen einer Anderen verlassen. Verletzte Eitelkeit und getroffenes Herz, darauf steht die Todesstrafe :wink:

Liebe Grüße
Sue

Liebe Grüße